PersEditPersonUeberstellung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Im Gegensatz zur [[persEditPersonBearbeitung|Bearbeitungsseite]] können Sie hier Personen in nahezu '''jede Einrichtung''' im PEVZ verschieben, nicht nur in die Bereiche, für die Sie das direkte [[persEditBerechtigungen|Berechtigungsrecht]] besitzen. | Im Gegensatz zur [[persEditPersonBearbeitung|Bearbeitungsseite]] können Sie hier Personen in nahezu '''jede Einrichtung''' im PEVZ verschieben, nicht nur in die Bereiche, für die Sie das direkte [[persEditBerechtigungen|Berechtigungsrecht]] besitzen. | ||
Bei einem überstellten Kontakt werden alle Daten bis auf die E-Mailadresse gelöscht. Danach können Sie diesen Eintrag nur dann noch bearbeiten, wenn Sie auch für die neue Einrichtung die Rechte zur Bearbeitung des Personenverzeichnisses besitzen. Die | Bei einem überstellten Kontakt werden alle Daten bis auf die E-Mailadresse gelöscht. Danach können Sie diesen Eintrag nur dann noch bearbeiten, wenn Sie auch für die neue Einrichtung die Rechte zur Bearbeitung des Personenverzeichnisses besitzen. Die PEVZ Beauftragten der neuen Einrichtung werden automatisch per eMail benachrichtigt, vorausgesetzt sie haben nicht auch die Rechte für die bisherige Einrichtung. | ||
}} | }} |
Version vom 3. März 2017, 14:34 Uhr
Person an fremde Einrichtung überstellen
Auf dieser Seite können Sie eine Person aus Ihrem Zuständigkeitsbereich verschieben, ohne sie zu löschen. Die Überstellung hat im Vergleich zur Löschung den Vorteil für die betreffende Person, dass sie ggf. ohne Unterbrechung und ohne Verlust von Daten wie dem BIS Login im PEVZ enthalten bleibt.
Im Gegensatz zur Bearbeitungsseite können Sie hier Personen in nahezu jede Einrichtung im PEVZ verschieben, nicht nur in die Bereiche, für die Sie das direkte Berechtigungsrecht besitzen.
Bei einem überstellten Kontakt werden alle Daten bis auf die E-Mailadresse gelöscht. Danach können Sie diesen Eintrag nur dann noch bearbeiten, wenn Sie auch für die neue Einrichtung die Rechte zur Bearbeitung des Personenverzeichnisses besitzen. Die PEVZ Beauftragten der neuen Einrichtung werden automatisch per eMail benachrichtigt, vorausgesetzt sie haben nicht auch die Rechte für die bisherige Einrichtung.