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Aktuelle Version vom 24. Mai 2022, 11:08 Uhr
Beantragung von UMS-Rechten über das PEVZ für die Softphone Nutzung
Im Zuge der Einführung des Softphone Angebots des BITS in 2022 wird die Beantragung des hier notwendigen UMS-Rechts in Teilen auch über das PEVZ nutzbar gemacht. UMS steht dabei für Unified Messaging Services.
Dieses Angebot ergänzt die UMS-Funktionen, die im Identity Management über die PRISMA Anwendung verfügbar sind. Es ersetzt sie aber nicht vollständig:
Welche Funktionen sind im PEVZ verfügbar
- Einsicht in den UMS Status von Telefonnummern: Über die Seite 'Status einer Telefonnummer' kann die Verwendung einer Telefonnummer im PEVZ angezeigt werden wie auch der UMS-Status. Diese Seite ist für die PEVZ Beauftragten zugänglich
- Einsicht in den eigenen UMS Status bzw. von allen Personen im PEVZ und Beantragung des UMS-Rechts für die im PEVZ eingetragenen Telefonnummern über 'Meine Personendaten' bzw. die Personendetailseite
Weitergehende Hilfe
An den Stellen, an denen Sie im PEVZ nicht weiterkommen, sprechen Sie bitte Ihre EDV Betreuer*innen an. Das sind z. B. Fälle in denen vorhandene UMS-Konten gelöscht oder auf andere Personen übertragen werden sollen.