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In dem Eingabeformular wird die Anzahl der Semester, die auf die drei Kategorien verteilt werden können, über die [[Einschreibungsdaten]] ermittelt. Dazu wird der Teil der Einschreibungen angezeigt, der zur ausgewählten [[FsB Festlegungen|FsB Festlegung]] gehört, und daraus die kleinste Fachsemesterangabe ermittelt. Nur wenn das kleinste Fachsemester größer als 1 ist kann eine Eingabe erfolgen. Die Summe der gemachten Einzelangaben muss dabei genau diesem Wert entsprechen. | |||
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Für die Prüfungsstatistik muss die Fachsemesteranzahl, in die tatsächlich eine Einstufung erfolgt ist, aufgeteilt werden in drei unterschiedliche Herkünfte: | |||
* Semester aus einem anderen Studiengang an einer dt. Hochschulen (z. B. auch von der Universität Bielefeld) | |||
* Semester aus berufspraktischer Tätigkeit vor der Einschreibung | |||
* Semester aus einem Auslandsstudium | |||
Weitere Hinweise zum Anerkennungsprozess und zur Einstufung in höhere Fachsemester können Sie den [https://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/en/Erl%C3%A4uterungen_zu_den_%22Rahmenpr%C3%BCfungsordnungen%22_%28Studienmodell_2011%29#2._Einstufungen_in_ein_h%C3%B6heres_Fachsemester Erläuterungen zur Rahmenprüfungsordnung] entnehmen. | |||
== Sonderfälle Praxissemester und DaZ == | == Sonderfälle Praxissemester und DaZ == |
Aktuelle Version vom 24. Mai 2022, 11:09 Uhr
Einstufung in höhere Fachsemester
In dieser Seite können Sie die Einstufungen in höhere Fachsemester bearbeiten, die im Rahmen eines Anerkennungs- und Einstufungsverfahren für eine Studierende / einen Studierenden festgelegt wurden. Die Einstufungsinformation wird für jedes Fach separat erfasst. Sie erreichen die Eingabe über die Seite zu Anerkennungen und Einstufungen.
Wann ist die Erfassung der Einstufungen wichtig
Die hier erfassten Angaben sind für die Erstellung der Prüfungsstatistik wichtig, sie gehen direkt in die aus Studienabschlüssen erzeugten Statistikmeldungen ein. Allerdings werden nur die Einstufungsangaben von federführenden Fächern verwendet. Bei Fächern, die in keinem Fall federführend sein können (Nebenfächer etc.), kann daher zwar eine Eingabe erfolgen, sie ist aber für die Prüfungsstatistik nicht notwendig.
Wann ist die Erfassung der Einstufungen möglich
In dem Eingabeformular wird die Anzahl der Semester, die auf die drei Kategorien verteilt werden können, über die Einschreibungsdaten ermittelt. Dazu wird der Teil der Einschreibungen angezeigt, der zur ausgewählten FsB Festlegung gehört, und daraus die kleinste Fachsemesterangabe ermittelt. Nur wenn das kleinste Fachsemester größer als 1 ist kann eine Eingabe erfolgen. Die Summe der gemachten Einzelangaben muss dabei genau diesem Wert entsprechen.
Welche Eingaben müssen getätigt werden
Für die Prüfungsstatistik muss die Fachsemesteranzahl, in die tatsächlich eine Einstufung erfolgt ist, aufgeteilt werden in drei unterschiedliche Herkünfte:
- Semester aus einem anderen Studiengang an einer dt. Hochschulen (z. B. auch von der Universität Bielefeld)
- Semester aus berufspraktischer Tätigkeit vor der Einschreibung
- Semester aus einem Auslandsstudium
Weitere Hinweise zum Anerkennungsprozess und zur Einstufung in höhere Fachsemester können Sie den Erläuterungen zur Rahmenprüfungsordnung entnehmen.
Sonderfälle Praxissemester und DaZ
Die FsB Festlegungen des Praxissemesters und von Deutsch als Zweitsprache haben kein Gegenstück in den Einschreibungsdaten. Daher können hier nach heutigem Stand keine Einstufungsinformationen erfasst werden, da die entsprechende Grundlage fehlt.
Wo werden die Angaben sichtbar
Wenn Sie Einstufungen eingetragen haben, die nicht alle 0 sind, so erscheint auch auf der Studierendendetailseite bei den FsB Festlegungen ein entsprechender Hinweis.