PveditStudDocs: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BIS-Hilfe-Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 36: Zeile 36:
== Ein vollständiges Archiv ==
== Ein vollständiges Archiv ==


Da einmal veröffentlichte Dokumente nicht mehr gelöscht werden können, stellt die Dokumentenablage ein vollständiges Archiv alle jemals an Studierende ausgegebenen Dokumente dar. Als Prüfungsamt können Sie auch zurückgezogene Dokumente herunterladen noch einmal einsehen.  
Da einmal veröffentlichte Dokumente nicht mehr gelöscht werden können, stellt die Dokumentenablage ein vollständiges Archiv aller jemals an Studierende ausgegebenen Dokumente dar. Als Prüfungsamt können Sie auch zurückgezogene Dokumente herunterladen und noch einmal einsehen.  


Dokumente wie Zeugnisse und Urkunden, die nicht veröffentlich werden, lassen sich im Prinzip immer löschen. Hier sollte aber nur dann gelöscht werden, wenn die entsprechenden Dokument nie an Studierenden ausgegeben wurden, damit die Funktion dieser Seite als Archiv wirksam werden kann.
Dokumente wie Zeugnisse und Urkunden, die nicht veröffentlich werden, lassen sich im Prinzip immer löschen. Hier sollte aber nur dann gelöscht werden, wenn die entsprechenden Dokumente nie an Studierenden ausgegeben wurden, damit die Funktion dieser Seite als Archiv wirksam werden kann.


== Automatisches Zurückziehen von Dokumenten gleichen Typs ==
== Automatisches Zurückziehen von Dokumenten gleichen Typs ==
Zeile 46: Zeile 46:
== Zugänglichkeit der Dokumente für die Studierenden ==
== Zugänglichkeit der Dokumente für die Studierenden ==


Studierende können auf die Dokumente nur so lange zugreifen, wie Sie grundsätzlich auf die Prüfungsverwaltung Zugriff haben. Dies ist nach heutigem Stand noch 6 Monate nach der Exmatrikulierung der Fall.
Studierende können auf die Dokumente nur so lange zugreifen, wie sie grundsätzlich auf die Prüfungsverwaltung Zugriff haben. Dies ist nach heutigem Stand noch 6 Monate nach der Exmatrikulierung der Fall.
}}
}}

Version vom 12. Mai 2017, 15:10 Uhr


Dokumente für Studierende

Über die Dokumentenablage können Prüfungsämter den Studierenden Zeugnisdokumente auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen. Gleichzeitig ist die Dokumentenablage ein Archiv für Dokumente, die einmal an Studierende ausgegeben wurden.

Erzeugung von Dokumenten

Die Erzeugung der Dokumente wird dabei auf den Seiten für die Bearbeitung der Transcripts, der Diploma Supplements und der Zeugnisse und Urkunden angestoßen.

Bei der Generierung der Diploma Supplements werden immer gleich zwei Dokumente erzeugt, eines in deutscher und eines in englischer Sprache. Bei der Generierung der Zeugnisse und Urkunden werden bis zu 5 Dokumente auf einmal erzeugt.

Die erzeugten Dokumente erhalten automatisch einen Namen, der sich auf die enthaltenen Studiengänge bezieht, sowie den Zeitpunkt ihrer Generierung.

Berechtigungen

Auch wenn die Seite mit den abgespeicherten Dokumenten für alle Prüfungsämter zugänglich ist, die die grundsätzlichen Rechte zum Zugriff auf die Transcripts haben, unterliegt die Erzeugung und Bearbeitung dieser Dokumente strikteren Regelungen:

  1. Es sind nur Transcripts speicherbar, die eine gültige Erfüllung eines Studiengangstyps - also einer entsprechenden Auswahl von Fächern - darstellen. Dies impliziert u.a., dass sich Studiengänge aus dem alten und dem neuen Modell in den abgespeicherten Dokumenten nicht mischen lassen. Auch sind dadurch Transcripts mit Fächern unterschiedlicher Abschlüsse unmöglich. Semestertranscripts gehorchen dabei den gleichen Regeln wie Transcripts nach Modulen.
  2. Die Rechte an einem Dokument hat nur das federführende Prüfungsamt, welches über die in dem Dokument steckenden Fächer ermittelt wird.
  3. Auch Diploma Supplements können nur vom federführenden Prüfungsamt gespeichert werden.
  4. Das Prüfungsamt, welches die Rechte an der Bearbeitung eines Studienabschlusses hat - also das federführende Prüfungsamt bzw. das Prüfungsamt, in dessen Fach die Abschlussarbeit geschrieben wurde - hat auch die Rechte für die Erzeugung von Zeugnissen und Urkunden.

Veröffentlichung von Dokumenten

Neu erzeugte Dokumente sind zunächst nicht für die Studierenden sichtbar, sie müssen explizit freigeben werden. Bei den Dokumenten, bei denen eine Veröffentlichung möglich ist, findet sich dazu ein entsprechender Schalter. Siehe hier auch den folgenden Abschnitt über das automatische Zurückziehen von Dokumenten gleichen Typs.

Mit der Veröffentlichung eines Dokuments können Studierende dieses sofort in ihrer eigenen Sicht aufrufen und speichern.

Zur Information von Studierenden über bereitgestellte Dokumente können Sie die E-Mail-Funktion nutzen, die Sie auf der Studierendendetailseite finden.

Nicht alle Dokumentenarten können für die Studierenden sichtbar gemacht werden, z. B. sind die Zeugnisse und Urkunden nicht für eine Veröffentlichung gedacht, da sie nur die Textbestandteile enthalten, aber keine Elemente des Corporate Designs. Hier findet sich daher keine Funktion zur Veröffentlichung.

Zurückziehen von Dokumenten

Einmal freigegebene Dokumente können nicht mehr gelöscht werden, sie lassen sich aber aus der Sicht der Studierenden wieder zurückziehen. Bei den Dokumenten findet sich dazu ein entsprechender Schalter.

Ein vollständiges Archiv

Da einmal veröffentlichte Dokumente nicht mehr gelöscht werden können, stellt die Dokumentenablage ein vollständiges Archiv aller jemals an Studierende ausgegebenen Dokumente dar. Als Prüfungsamt können Sie auch zurückgezogene Dokumente herunterladen und noch einmal einsehen.

Dokumente wie Zeugnisse und Urkunden, die nicht veröffentlich werden, lassen sich im Prinzip immer löschen. Hier sollte aber nur dann gelöscht werden, wenn die entsprechenden Dokumente nie an Studierenden ausgegeben wurden, damit die Funktion dieser Seite als Archiv wirksam werden kann.

Automatisches Zurückziehen von Dokumenten gleichen Typs

Wenn neue Versionen eines bestimmten Dokuments freigegeben werden, so werden automatisch alle anderen Dokumente des gleichen Typs zurückgezogen, so dass Studierende immer nur ein Dokument - im Normalfall das aktuellste - eines Typs sehen. Dies lässt sich aber durch manuelle Eingriffe ändern.

Zugänglichkeit der Dokumente für die Studierenden

Studierende können auf die Dokumente nur so lange zugreifen, wie sie grundsätzlich auf die Prüfungsverwaltung Zugriff haben. Dies ist nach heutigem Stand noch 6 Monate nach der Exmatrikulierung der Fall.