PveditStudAuslandsaufenthalteEdit: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die Auslandsaufenthalten werden von den Studierenden auf dem Zeugnisantrag angaben und es muss vor dem übertragen der Studienbezug geprüft werden.  
Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die dafür nötigen Angaben werden von den Studierenden auf dem Zeugnisantrag gemacht. Vor der Dokumentation des Aufenthaltes ist zu prüfen, ob ein Studienbezug besteht.
In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“
In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“


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**Kein Programm, selbst organisiert
**Kein Programm, selbst organisiert


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Weitere Hinweise finden Sie auf der [[pveditPruefungsstatistikUebersicht|Übersichtsseite zur Prüfungsstatistik]]
 
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Version vom 23. November 2017, 14:55 Uhr


Eingabe von Auslandsaufenthalten

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