PveditStudAuslandsaufenthalteEdit: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“
In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“


Ein Auslandsaufenthalt wird dokumentiert über die folgenden Eigenschaften:


Ein Auslandsaufenthalt wird dokumentiert über die folgenden Eigenschaften:
;Staat
*Staat Der Staat in dem der Auslandsaufenthalt  stattgefunden hat.
:Der Staat, in dem der Auslandsaufenthalt  stattgefunden hat.
*Dauer in Monaten - 0 = unter einem Monat, 1 = 1 bis unter 2 Monate usw.
 
*Art - Zur Auswahl stehen:
;Dauer in Monaten
**Studium
:Hier ist die Anzahl der Monate einzutragen, dabei wird abgerundet.
**Praktikum
:Beispiele:
**Anderer studienbezogener Aufenthalt
:* Dauer unter einem Monat: ''0''
*Programm - Zur Auswahl stehen:
:* 1 bis unter 2 Monate: ''1''
**EU-Programm (EU-gefördert, z.B. Erasmus)
:* usw.
**Sonstiges internationales/nationales Programm (nicht EU-gefördert, z.B. Hochschulpartnerschaft)
 
**Kein Programm, selbst organisiert
:Art - Zur Auswahl stehen:
:*Studium
:*Praktikum
:*Anderer studienbezogener Aufenthalt
 
;Programm - Zur Auswahl stehen:
:*EU-Programm (EU-gefördert, z.B. Erasmus)
:*Sonstiges internationales/nationales Programm (nicht EU-gefördert, z.B. Hochschulpartnerschaft)
:*Kein Programm, selbst organisiert


Weitere Hinweise finden Sie auf der [[pveditPruefungsstatistikUebersicht|Übersichtsseite zur Prüfungsstatistik]]
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Version vom 20. Februar 2018, 17:28 Uhr


Eingabe von Auslandsaufenthalten

Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die dafür nötigen Angaben werden von den Studierenden auf dem Zeugnisantrag gemacht. Vor der Dokumentation des Aufenthaltes ist zu prüfen, ob ein Studienbezug besteht.

In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“

Ein Auslandsaufenthalt wird dokumentiert über die folgenden Eigenschaften:

Staat
Der Staat, in dem der Auslandsaufenthalt stattgefunden hat.
Dauer in Monaten
Hier ist die Anzahl der Monate einzutragen, dabei wird abgerundet.
Beispiele:
  • Dauer unter einem Monat: 0
  • 1 bis unter 2 Monate: 1
  • usw.
Art - Zur Auswahl stehen:
  • Studium
  • Praktikum
  • Anderer studienbezogener Aufenthalt
Programm - Zur Auswahl stehen
  • EU-Programm (EU-gefördert, z.B. Erasmus)
  • Sonstiges internationales/nationales Programm (nicht EU-gefördert, z.B. Hochschulpartnerschaft)
  • Kein Programm, selbst organisiert

Weitere Hinweise finden Sie auf der Übersichtsseite zur Prüfungsstatistik