PveditStudAuslandsaufenthalteEdit: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die dafür nötigen Angaben werden von den Studierenden auf dem [[pvEditZeugnisantrag|Zeugnisantrag]] gemacht. Vor der Dokumentation des Aufenthaltes ist zu prüfen, ob ein Studienbezug besteht. Sie erreichen diese Seite über die [[pveditStudAuslandsaufenthalte|Seite der Auslandsaufenthalte von Studierenden]].
Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die dafür nötigen Angaben werden von den Studierenden auf dem [[pvEditZeugnisantrag|Zeugnisantrag]] gemacht. Vor der Dokumentation des Aufenthaltes ist zu prüfen, ob ein Studienbezug besteht. Sie erreichen diese Seite über die [[pveditStudAuslandsaufenthalte|Anzeige der Auslandsaufenthalte von Studierenden]].


In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“
In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“

Version vom 20. Februar 2018, 17:32 Uhr


Eingabe von Auslandsaufenthalten

Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die dafür nötigen Angaben werden von den Studierenden auf dem Zeugnisantrag gemacht. Vor der Dokumentation des Aufenthaltes ist zu prüfen, ob ein Studienbezug besteht. Sie erreichen diese Seite über die Anzeige der Auslandsaufenthalte von Studierenden.

In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“

Ein Auslandsaufenthalt wird dokumentiert über die folgenden Eigenschaften:

Staat
Der Staat, in dem der Auslandsaufenthalt stattgefunden hat.
Dauer in Monaten
Hier ist die Anzahl der Monate einzutragen, dabei wird abgerundet.
Beispiele:
  • Dauer unter einem Monat: 0
  • 1 bis unter 2 Monate: 1
  • usw.
Art
Zur Auswahl stehen:
  • Studium
  • Praktikum
  • Anderer studienbezogener Aufenthalt
Programm
Zur Auswahl stehen:
  • EU-Programm (EU-gefördert, z.B. Erasmus)
  • Sonstiges internationales/nationales Programm (nicht EU-gefördert, z.B. Hochschulpartnerschaft)
  • Kein Programm, selbst organisiert

Weitere Hinweise finden Sie auf der Übersichtsseite zur Prüfungsstatistik