Zwischentranscripte: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Category:Prüfungsverwaltung der Prüfungsämter]]
{{h|Zwischentranscprite|
Die Anlässe, warum sich Studierende eine Bescheinigung zum Leistungsstand vom Prüfungsamt ausstellen lassen wollen, sind vielfältig.


Für rein dokumentarische Zwecke des Studienfortschritts empfehlen wir Studierenden, sich aus ihrer Prüfungsverwaltung selbst eine Leistungsübersicht auszudrucken (vgl. [[ https://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/en/Arbeiten_mit_dem_pers%C3%B6nlichen_Transcript#Einfacher_Druck_zu_Informationszwecken|Hilfeseite für Studierende]]).
Das [https://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/en/Arbeiten_mit_dem_pers%C3%B6nlichen_Transcript#Das_Vorl%C3%A4ufige-_oder_Zwischentranscript vorläufige Transcript], das das Prüfungsamt ausgibt, muss von den Studierenden schriftlich bei jedem beteiligten Fach-Prüfungsamt mit Hilfe des [[ https://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/en/Der_Zeugnisantrag#Was_wird_beantragt:_Abschlusszeugnis_oder_Zwischentranscript%3F |'''Zeugnisantrags''']] beantragt werden.
}}

Aktuelle Version vom 24. Mai 2022, 12:12 Uhr