Pveditzustaendigkeiten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BIS-Hilfe-Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
[[Category:Prüfungsverwaltung der Prüfungsämter]]
[[Category:Prüfungsverwaltung der Prüfungsämter]]
{{h|Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung|
{{h|Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung|
In der BIS-Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät für Sie [[BISWiki:Zugang zum BIS|angefordert wurden]]. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät '''zuständig'''. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:
In der BIS-Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät [https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/zugang/weitergehende-rechte/ für Sie angefordert wurden]]. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät '''zuständig'''. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:


== Zuständigkeit für Studierende ==
== Zuständigkeit für Studierende ==

Version vom 3. August 2022, 14:42 Uhr


Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung

In der BIS-Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät für Sie angefordert wurden]. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät zuständig. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:

Zuständigkeit für Studierende

Sie sind für eine Studierende / einen Studierenden zuständig und haben dadurch Zugriff auf wichtige Funktionen wie die Transcripts, sofern Sie die Rechte an einem der Studiengänge haben, in denen der / die Studierende eingeschrieben ist oder war.

Zuständigkeit für Prüfungsleistungen

Die Bearbeitung von Prüfungsleistungen hat zwei Bestandteile: Die grundsätzliche Eintragung einer Leistung und Bearbeitung von Grunddaten, wie der Benotung, sowie die Bearbeitung der Zuordnung.

Um eine Leistung neu eintragen bzw. die Grunddaten bearbeiten zu können, muss die Zuständigkeit für die entsprechende Fakultät vorhanden sein. Für die Bearbeitung der Zuordnungen ist die Zuständigkeit für den / die Studierende notwendig.

Anzeige der Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung sind sowohl für andere Prüfungsämter sichtbar wie auch für die Studierenden und die Lehrenden. Diese automatischen Anzeigen ergänzen die Gesamtliste der Prüfungsämter im Personenverzeichnis, sind aber nicht identisch mit ihr.

Die Liste der Studiengänge, an denen Sie Rechte in der BIS-Prüfungsverwaltung haben, können Sie in der Seite 'Meine Studiengänge' einsehen.