Pveditzustaendigkeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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In der BIS-Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät für Sie [[BISWiki:Zugang zum BIS|angefordert wurden]]. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät '''zuständig'''. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:
In der BIS-Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät [https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/zugang/weitergehende-rechte/ für Sie angefordert wurden]. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät '''zuständig'''. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:


== Zuständigkeit für Studierende ==
== Zuständigkeit für Studierende ==


Sie sind für eine Studierende / einen Studierenden zuständig und haben dadurch Zugriff auf wichtige Funktionen wie die [[Transcripts]], sofern Sie die Rechte an einem der Studiengänge haben, in denen der / die Studierende [[Einschreibungsdaten|eingeschrieben]] ist oder war.
Sie sind für eine Studierende / einen Studierenden zuständig und haben dadurch Zugriff auf wichtige Funktionen wie die [[Transcripts]] und die [[Prüfungsakte]], sofern Sie die Rechte an einem der Studiengänge haben, in denen der / die Studierende [[Einschreibungsdaten|eingeschrieben]] ist oder war.


== Zuständigkeit für Prüfungsleistungen ==
== Zuständigkeit für Prüfungsleistungen ==
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Um eine Leistung neu eintragen bzw. die Grunddaten bearbeiten zu können, muss die Zuständigkeit für die entsprechende Fakultät vorhanden sein. Für die Bearbeitung der Zuordnungen ist die Zuständigkeit für den / die Studierende notwendig.
Um eine Leistung neu eintragen bzw. die Grunddaten bearbeiten zu können, muss die Zuständigkeit für die entsprechende Fakultät vorhanden sein. Für die Bearbeitung der Zuordnungen ist die Zuständigkeit für den / die Studierende notwendig.
== Zuständigkeit für Dokumente in der Prüfungsakte ==
Um Dokumente in der [[PveditPAkteEdit|Prüfungsakte anlagen und bearbeiten]] zu können sind die Zuständigkeiten an Studiengängen und / oder Einrichtungen relevant. In Bezug auf konkrete Studierende müssen entweder die Zuständigkeiten an wenigstens einem eingeschriebenen Studiengang vorhanden sein, oder eine Zuständigkeit für wenigstens eine Einrichtung (unabhängig von den Studierenden).
Der [[PveditStudMail|Versand von E-Mails]] aus der Prüfungsverwaltung heraus erfordert die gleiche Berechtigung.
   
   
== Anzeige der Zuständigkeiten ==
== Anzeige der Zuständigkeiten ==
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Die Liste der Studiengänge, an denen Sie Rechte in der BIS-Prüfungsverwaltung haben, können Sie in der Seite '[[pveditStgMeine|Meine Studiengänge]]' einsehen.
Die Liste der Studiengänge, an denen Sie Rechte in der BIS-Prüfungsverwaltung haben, können Sie in der Seite '[[pveditStgMeine|Meine Studiengänge]]' einsehen.
== Zugriff auf Statistiken ==
Für den Controlling Bereich von SL wird eine separate Rolle angeboten, die den Zugriff nur auf die [[PveditStudienfortschritt|Studienfortschrittsermittlung]] ermöglicht.
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Aktuelle Version vom 31. Dezember 2023, 16:07 Uhr


Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung

In der BIS-Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät für Sie angefordert wurden. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät zuständig. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:

Zuständigkeit für Studierende

Sie sind für eine Studierende / einen Studierenden zuständig und haben dadurch Zugriff auf wichtige Funktionen wie die Transcripts und die Prüfungsakte, sofern Sie die Rechte an einem der Studiengänge haben, in denen der / die Studierende eingeschrieben ist oder war.

Zuständigkeit für Prüfungsleistungen

Die Bearbeitung von Prüfungsleistungen hat zwei Bestandteile: Die grundsätzliche Eintragung einer Leistung und Bearbeitung von Grunddaten, wie der Benotung, sowie die Bearbeitung der Zuordnung.

Um eine Leistung neu eintragen bzw. die Grunddaten bearbeiten zu können, muss die Zuständigkeit für die entsprechende Fakultät vorhanden sein. Für die Bearbeitung der Zuordnungen ist die Zuständigkeit für den / die Studierende notwendig.

Zuständigkeit für Dokumente in der Prüfungsakte

Um Dokumente in der Prüfungsakte anlagen und bearbeiten zu können sind die Zuständigkeiten an Studiengängen und / oder Einrichtungen relevant. In Bezug auf konkrete Studierende müssen entweder die Zuständigkeiten an wenigstens einem eingeschriebenen Studiengang vorhanden sein, oder eine Zuständigkeit für wenigstens eine Einrichtung (unabhängig von den Studierenden).

Der Versand von E-Mails aus der Prüfungsverwaltung heraus erfordert die gleiche Berechtigung.

Anzeige der Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung sind sowohl für andere Prüfungsämter sichtbar wie auch für die Studierenden und die Lehrenden. Diese automatischen Anzeigen ergänzen die Gesamtliste der Prüfungsämter im Personenverzeichnis, sind aber nicht identisch mit ihr.

Die Liste der Studiengänge, an denen Sie Rechte in der BIS-Prüfungsverwaltung haben, können Sie in der Seite 'Meine Studiengänge' einsehen.

Zugriff auf Statistiken

Für den Controlling Bereich von SL wird eine separate Rolle angeboten, die den Zugriff nur auf die Studienfortschrittsermittlung ermöglicht.