PersEditUMSRecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. April 2022, 16:32 Uhr
Beantragung von UMS-Rechten über das PEVZ für die Softphone Nutzung
Im Zuge der Einführung des Softphone Angebots des BITS in 2022 wird die Beantragung des hier notwendigen UMS-Rechts in Teilen auch über das PEVZ nutzbar gemacht. UMS steht dabei für Unified Messaging Services.
Dieses Angebot ergänzt die UMS-Funktionen, die im Identity Management über die PRISMA Anwendung verfügbar sind. Es ersetzt sie aber nicht vollständig:
Welche Funktionen sind im PEVZ verfügbar
- Einsicht in den UMS Status von Telefonnummern: Über die Seite 'Status einer Telefonnummer' kann die Verwendung einer Telefonnummer im PEVZ angezeigt werden wie auch der UMS Status. Diese Seite für die PEVZ Beauftragten zugänglich
- Einsicht in den eigenen UMS Status und Beantragung des UMS-Rechts für die eigenen Telefonnummern über 'Meine Personendaten'
Weitergehende Hilfe
An den Stellen, an denen Sie im PEVZ nicht weiterkommen, sprechen Sie bitte den EDV Betreuer*innen an.