PveditStudAuslandsaufenthalteEdit: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Category:Prüfungsverwaltung der Prüfungsämter]]
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Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die Auslandsaufenthalten werden von den Studierenden auf dem Zeugnisantrag angaben und müssen auf ihre Studienrelevanz geprüft werden.  
Auf dieser Seite werden Sie bei der Erfassung der Auslandsaufenthalten für die Datenlieferung im Rahmen der Pruefungsstatistik unterstützt. Die Auslandsaufenthalten werden von den Studierenden auf dem Zeugnisantrag angaben und es muss vor dem übertragen der Studienbezug geprüft werden.  
In der Anlage zum Zeugnisantrag heißt es: „Ein Auslandsaufenthalt gilt nur dann als studienbezogen, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelte, für den mindestens eine Leistung vom zuständigen Prüfungsamt für diesen Studiengang (d.h. nur Bachelor bzw. nur Master) anerkannt wurde und diese Anerkennung über Ihr Transcript dokumentiert ist.“
 


Ein Auslandsaufenthalt wird dokumentiert über die folgenden Eigenschaften:
Ein Auslandsaufenthalt wird dokumentiert über die folgenden Eigenschaften:

Version vom 5. Oktober 2017, 11:45 Uhr


Eingabe von Auslandsaufenthalten

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