PveditPruefungsstatistikEdit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Dezember 2017, 11:18 Uhr
Bearbeitung einer Meldung für die Prüfungsstatistik
Auf dieser Seite erfolgt die manuellen Eingabe von Prüfungsstatistikmeldungen. Sie erreichen diese Seite z. B. von der Übersicht der Prüfungsstatistikmeldungen für eine Matrikelnummer.
Die manuelle Eingabe ist nur notwendig, wenn Sie einen Abschluss für eine Promotion oder einen anderen, nicht vollmodellierten Studiengang (z. B. aus dem Studienmodell 2002) erfassen wollen. Für die BA / MA Studiengänge im Studienmodell 2011 werden die entsprechenden Meldungen automatisch aus den Studienabschlüssen erzeugt, in diesen Fällen ist also keine Eingabe notwendig / möglich. Wenn keine entsprechenden Einschreibungen zu der gewählten Matrikelnummer existieren und damit keine manuelle Erfassung von Prüfungsstatistikdaten möglich ist wird eine entsprechende Meldung angezeigt.
Im ersten Schritt müssen Sie bei der Anlage einer neuen Meldung ggf. den Studiengang auswählen, für den die Meldung gilt. Der im ersten Schritt gewählte Studiengang lässt sich danach nicht mehr ändern, für eine Korrektur muss die Meldung gelöscht und neu angelegt werden. Falls es nur eine Möglichkeit gibt wird dieser Schritt übersprungen und Sie gelangen direkt in die Eingabeseite. Alle Informationen, die bereits im System bekannt sind, werden dabei in die entsprechenden Felder vorausgefüllt. Die Daten müssen jedoch trotzdem von Ihnen überprüft werden.
Die folgenden Attribute müssen für eine Meldung eingegeben werden:
Abschluss
- Studiengang
- Hier wird der im ersten Schritt gewählte Abschluss gezeigt
- Art des Studiums
- Hier muss eine Auswahl getroffen werden:
- Erststudium
- Zweitstudium
- Aufbaustudium
- Ergänzungs-, Erweiterungs- und Zusatzstudium
- Promotionsstudium
- Weiterbildungsstudium
- Konsekutives Masterstudium
- Weiterstudium bzw. Prüfungswiederholung zur Verbesserung der Prüfungsnote
- Art der Promotion
- Falls es sich um eine Promotion handelt, so muss diese zusätzliche Auswahl getroffen werden:
- Promotion an Hochschule mit Promotionsrecht (einschl. Kooperation mit anderer Universität in Deutschland)
- Promotion an Hochschule mit Promotionsrecht in Kooperation mit Universität im Ausland
- Promotion in Hochschulkooperation mit Fachhochschule
- Promotion in Kooperation mit Forschungseinrichtung
- Promotion in Kooperation mit Wirtschaft oder sonstiger Einrichtung
- Studienfächer
- Hier werden die bis zu 4 Studienfächer anzeigt, die im ersten Schritt ausgewählt wurden.
- Datum der Prüfung
- Bei Einträgen für Bachelor / Master Studiengänge sollte - analog zum Verfahren bei den automatisch erzeugten Datensätzen - das Datum der letzten Leistung eingetragen werden.
- Bei Promotionen muss das Datum der Disputation eingetragen werden.
- Gesamtnote
- Es kann aus den ganzzahligen Noten von 1-4 gewählt werden. Detailliertere Noten werden für die Statistik nicht erfasst. Die Abbildung von Noten aus dem regulären Notenschema erfolgt dabei so:
- 1,0 bis 1,5: 1 Sehr Gut (Magna cum laude)
- 1,6 bis 2,5: 2 Gut (Cum laude)
- 2,6 bis 3,5: 3 Befriedigend (Rite)
- ab 3,6: 4 Ausreichend
- Zusätzlich steht die '0' zur Auswahl, die z. B. bei Promotionen die Bewertung 'ausgezeichnet' bzw. Summa cum laude ausdrückt.
- Prüfungsamt
- Das federführende Prüfungsamt für den Abschluss.
- Hier werden Ihnen die Einrichtungen angezeigt, für die Sie Rechte in der Prüfungsverwaltung haben. Falls Sie in mehreren Einrichtungen über entsprechende Rechte verfügen müssen Sie darauf achten die jeweils richtige Auswahl zu treffen.
- Regelstudienzeit
- Die Regelstudienzeit des Studiengangs in Semestern.
- Dieses Feld muss bei freien Promotionen nicht ausgefüllt werden.
Anerkennungen
Hier müssen die für den Abschluss anerkannten Semester eingetragen werden und zwar aufgeteilt in drei unterschiedliche Herkünfte:
- Anerkannte Semester von dt. Hochschulen (z. B. auch von der Universität Bielefeld)
- Anerkannte Semester beruflich
- Anerkannte Semester aus dem Ausland
Weitere Hinweise zum Anerkennungsprozess und zur Einstufung in höhere Fachsemester können Sie den Erläuterungen zur Rahmenprüfungsordnung entnehmen.
ECTS-Punkte
Hier sind drei unterschiedliche Werte einzutragen:
- Gesamtpunktanzahl des Studiengangs
- Dieser Wert ergibt sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung
- Anerkannte Punkte beruflich
- ECTS Punkte aus Anerkennungen von beruflichen Qualifikationen
- Anerkannte Punkte aus Auslandsstudium
- ECTS Punkte aus Anerkennungen aus einem Studium im Ausland
Die ECTS-Punkte aus Anerkennungen werden vorausgefüllt, sofern der Studiengang im Transcript eingefroren und mit entsprechenden Angaben versehen wurde.
Auslandsaufenthalte
Die bei der Matrikelnummer eingetragenen Auslandsaufenthalte werden angezeigt und können angewählt werden. Auslandsaufenthalte, die bereits in einem anderen Abschluss gemeldet wurden, können hier nicht erneut ausgewählt werden und werden daher nicht angezeigt. Fehlende Auslandsaufenthalte können über die entsprechende Seite ergänzt werden.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Übersichtsseite zur Prüfungsstatistik