PersEditUMSRecht

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Beantragung von UMS-Rechten über das PEVZ für die Softphone Nutzung


Im Zuge der Einführung des Softphone Angebots des BITS in 2022 wird die Beantragung des hier notwendigen UMS-Rechts in Teilen auch über das PEVZ nutzbar gemacht. UMS steht dabei für Unified Messaging Services.

Dieses Angebot ergänzt die UMS-Funktionen, die im Identity Management über die PRISMA Anwendung verfügbar sind. Es ersetzt sie aber nicht vollständig:

Welche Funktionen sind im PEVZ verfügbar

  • Einsicht in den UMS Status von Telefonnummern: Über die Seite 'Status einer Telefonnummer' kann die Verwendung einer Telefonnummer im PEVZ angezeigt werden wie auch der UMS Status. Diese Seite für die PEVZ Beauftragten zugänglich
  • Einsicht in den eigenen UMS Status und Beantragung des UMS-Rechts für die eigenen Telefonnummern über 'Meine Personendaten'

Weitergehende Hilfe

An den Stellen, an denen Sie im PEVZ nicht weiterkommen, sprechen Sie bitte den EDV Betreuer*innen an.