Pveditzustaendigkeiten

Aus BIS-Hilfe-Wiki
Version vom 31. August 2013, 12:29 Uhr von Ihbrune (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Zuständigkeiten in der BA/MA Prüfungsverwaltung

In der Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät für Sie angefordert wurden. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät zuständig. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:

Zuständigkeit für Studierende

Sie sind für eine Studierende zuständig - und haben dadurch Zugriff auf wichtige Funktionen wie die Transcripts - sofern Sie die Rechte an einem der Studiengänge haben, in denen der / die Studierende eingeschrieben ist oder war.

Zuständigkeit für Prüfungsleistungen