Pveditzustaendigkeiten
Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung
In der BIS-Prüfungsverwaltung werden Ihnen die Rechte explizit zugewiesen, die von Ihrer Fakultät für Sie angefordert wurden. Es können dabei Rechte an Studiengängen und an Fakultäten vergeben werden. Aus Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung sind Sie mit der Zuordnung der Rechte an einem Studiengang oder einer Fakultät auch für diesen Studiengang oder diese Fakultät zuständig. Diese Zuständigkeiten wirken sich so aus:
Zuständigkeit für Studierende
Sie sind für eine Studierende / einen Studierenden zuständig und haben dadurch Zugriff auf wichtige Funktionen wie die Transcripts, sofern Sie die Rechte an einem der Studiengänge haben, in denen der / die Studierende eingeschrieben ist oder war.
Zuständigkeit für Prüfungsleistungen
Die Bearbeitung von Prüfungsleistungen hat zwei Bestandteile: Die grundsätzliche Eintragung einer Leistung und Bearbeitung von Grunddaten, wie der Benotung, sowie die Bearbeitung der Zuordnung.
Um eine Leistung neu eintragen bzw. die Grunddaten bearbeiten zu können, muss die Zuständigkeit für die entsprechende Fakultät vorhanden sein. Für die Bearbeitung der Zuordnungen ist die Zuständigkeit für den / die Studierende notwendig.
Anzeige der Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten in der BIS-Prüfungsverwaltung sind sowohl für andere Prüfungsämter sichtbar wie auch für die Studierenden und die Lehrenden. Diese automatischen Anzeigen ergänzen die Gesamtliste der Prüfungsämter im Personenverzeichnis, sind aber nicht identisch mit ihr.
Die Liste der Studiengänge, an denen Sie Rechte in der BIS-Prüfungsverwaltung haben, können Sie in der Seite 'Meine Studiengänge' einsehen.