Regelungen zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen für Studierende mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. August 2010, 11:20 Uhr
Diese eMail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt:
Per E-Mail eingestellt von studsek@uni-bielefeld.de: Die nachfolgende E-Mail gilt NICHT für GasthörerInnen oder Studierende in weiterbildenden Studiengängen: Liebe Studierende, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die Universität Bielefeld bereits seit dem Jahr 2006 als "familienfreundliche Hochschule" zertifiziert. Ab dem Wintersemester 2010/2011 wird auf freiwilliger Basis das Merkmal "Status Eltern" erhoben, um auf diesem Weg die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass beginnend im Sommersemester 2011 diesem Personenkreis beispielsweise Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen eingeräumt werden kann. Wenn Sie also minderjährige Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder bei eingetragenen Lebensgemeinschaften pflegen und erziehen, wird für Sie dieser Status eingetragen. Zur Erhebung ist es erforderlich, ähnlich wie bei einem Antrag auf Beitragsermäßigung/-befreiung entsprechende Nachweise, beispielsweise Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, beizufügen. Für etwaigen Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular::Zum Kontaktformular des StudSeks