Regelungen zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen für Studierende mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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Die unten stehende eMail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt. Mittlerweile wurde das Verfahren dahingehend erweitert, dass bei Neu-Einschreibungen direkt erhoben wird, ob es sich bei den Studierenden um Eltern minderjähriger Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)handelt.
Die unten stehende eMail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt. Mittlerweile wurde das Verfahren dahingehend erweitert, dass bei Neu-Einschreibungen direkt erhoben wird, ob es sich bei den Studierenden um Eltern minderjähriger Kinder )im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)) handelt.


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Version vom 10. Februar 2011, 12:34 Uhr

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Die unten stehende eMail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt. Mittlerweile wurde das Verfahren dahingehend erweitert, dass bei Neu-Einschreibungen direkt erhoben wird, ob es sich bei den Studierenden um Eltern minderjähriger Kinder )im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)) handelt.

Per E-Mail von studsek@uni-bielefeld.de: 

Die nachfolgende E-Mail gilt NICHT für GasthörerInnen oder 
Studierende in weiterbildenden Studiengängen: 

Liebe Studierende, 

wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die Universität Bielefeld bereits 
seit dem Jahr 2006 als "familienfreundliche Hochschule" zertifiziert. 

Ab dem Wintersemester 2010/2011 wird auf freiwilliger Basis das Merkmal 
"Status Eltern" erhoben, um auf diesem Weg die Voraussetzungen dafür zu 
schaffen, dass beginnend im Sommersemester 2011 diesem Personenkreis 
beispielsweise Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in 
teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen eingeräumt werden kann. 

Wenn Sie also minderjährige Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5 
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder bei eingetragenen 
Lebensgemeinschaften pflegen und erziehen, wird für Sie dieser Status 
eingetragen. Zur Erhebung ist es erforderlich, ähnlich wie bei einem 
Antrag auf Beitragsermäßigung/-befreiung entsprechende Nachweise, 
beispielsweise Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, beizufügen. 

Für etwaigen Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular: 

>> Zum Kontaktformular des StudSeks

Anzeige im eKVV und in der Prüfungsverwaltung

Als Studierende können Sie sowohl im eKVV wie auch in der BA/MA Prüfungsverwaltung einsehen, ob Ihr Elternstatus im StudSek registriert ist oder nicht. Sie finden diese Angaben in den Seiten zur Anzeige der eigenen Einschreibungsdaten.