Regelungen zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen für Studierende mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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== Berücksichtigung des Elternstatus bei Platzvergabeverfahren in teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen ==
== Berücksichtigung des Elternstatus bei Platzvergabeverfahren in teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen ==
Nachdem die Universität Bielefeld als familienfreundliche Hochschule zertifiziert wurde, möchte sie Studierenden mit Kindern bei der Organisation des Studienalltags besonders entgegen kommen, insbesondere bei der Vergabe von Plätzen in teilnahmebeschränkten Veranstaltungen.
- Die Studierenden können im StudSek anmelden, dass sie Eltern sind.
Dies wird aber nicht bei der Einschreibung automatisch erhoben.
- Der Status "Eltern" kann von den Studierenden bei ihren
Einschreibungsdaten im eKVV eingesehen werden
- Ab sofort wird diese Angabe auch in die Platzvergabesoftware
übernommen und dort angezeigt, so dass es jetzt auch für Belegmanager
sichtbar ist.
- Dieses Attribut ist (zumindest im eKVV) für niemanden sonst sichtbar.
- Eltern sollen bei Platzvergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt werden.
- Das Elternattribut geht nicht in den Verteil-Algorithmus der
Platzvergabe ein. Die Anzeige ist vielmehr dafür bestimmt, dass
Belegmanager bei der manuellen Nachpflege der Vergabe oder in
Härtefallsprechstunden Studierende die Eltern sind identifizieren können
- Elternschaft ist in der Platzvergabe kein "Joker": In der Mathematik
gab es bereits den Präzedenzfall (schon vor der Implementierung der
Anzeige), dass ein Studierender mit dem Argument der Elternschaft auf
der Teilnahme an einem Seminar bestand, das erst später in seinem
Studienverlauf vorgesehn war.



Version vom 15. Februar 2011, 18:39 Uhr

Vorlage:Unfertige Seite

Die unten stehende eMail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt. Mittlerweile wurde das Verfahren dahingehend erweitert, dass bei Neu-Einschreibungen direkt erhoben wird, ob es sich bei den Studierenden um Eltern minderjähriger Kinder )im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)) handelt.

Per E-Mail von studsek@uni-bielefeld.de: 

Die nachfolgende E-Mail gilt NICHT für GasthörerInnen oder 
Studierende in weiterbildenden Studiengängen: 

Liebe Studierende, 

wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die Universität Bielefeld bereits 
seit dem Jahr 2006 als "familienfreundliche Hochschule" zertifiziert. 

Ab dem Wintersemester 2010/2011 wird auf freiwilliger Basis das Merkmal 
"Status Eltern" erhoben, um auf diesem Weg die Voraussetzungen dafür zu 
schaffen, dass beginnend im Sommersemester 2011 diesem Personenkreis 
beispielsweise Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in 
teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen eingeräumt werden kann. 

Wenn Sie also minderjährige Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5 
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder bei eingetragenen 
Lebensgemeinschaften pflegen und erziehen, wird für Sie dieser Status 
eingetragen. Zur Erhebung ist es erforderlich, ähnlich wie bei einem 
Antrag auf Beitragsermäßigung/-befreiung entsprechende Nachweise, 
beispielsweise Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, beizufügen. 

Für etwaigen Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular: 

>> Zum Kontaktformular des StudSeks

Anzeige im eKVV und in der Prüfungsverwaltung

Als Studierende können Sie sowohl im eKVV wie auch in der BA/MA Prüfungsverwaltung einsehen, ob Ihr Elternstatus im StudSek registriert ist oder nicht. Sie finden diese Angaben in den Seiten zur Anzeige der eigenen Einschreibungsdaten.

Berücksichtigung des Elternstatus bei Platzvergabeverfahren in teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen

Nachdem die Universität Bielefeld als familienfreundliche Hochschule zertifiziert wurde, möchte sie Studierenden mit Kindern bei der Organisation des Studienalltags besonders entgegen kommen, insbesondere bei der Vergabe von Plätzen in teilnahmebeschränkten Veranstaltungen. - Die Studierenden können im StudSek anmelden, dass sie Eltern sind. Dies wird aber nicht bei der Einschreibung automatisch erhoben. - Der Status "Eltern" kann von den Studierenden bei ihren Einschreibungsdaten im eKVV eingesehen werden - Ab sofort wird diese Angabe auch in die Platzvergabesoftware übernommen und dort angezeigt, so dass es jetzt auch für Belegmanager sichtbar ist. - Dieses Attribut ist (zumindest im eKVV) für niemanden sonst sichtbar.

- Eltern sollen bei Platzvergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt werden. - Das Elternattribut geht nicht in den Verteil-Algorithmus der Platzvergabe ein. Die Anzeige ist vielmehr dafür bestimmt, dass Belegmanager bei der manuellen Nachpflege der Vergabe oder in Härtefallsprechstunden Studierende die Eltern sind identifizieren können - Elternschaft ist in der Platzvergabe kein "Joker": In der Mathematik gab es bereits den Präzedenzfall (schon vor der Implementierung der Anzeige), dass ein Studierender mit dem Argument der Elternschaft auf der Teilnahme an einem Seminar bestand, das erst später in seinem Studienverlauf vorgesehn war.