Umschreibung Master: Unterschied zwischen den Versionen

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3. Studierende/r füllt aus:  
3. Studierende/r füllt aus:  
* Antragsformular für vorläufige Einschreibung, das auch Angaben zu Folgen der vorläufigen Einschreibung und zum Rücknahmevorbehalt enthält sowie die Erklärung beinhaltet, dass BAföG Antrag für den Master gestellt wurde.
* Antragsformular für vorläufige Einschreibung  
* Bescheid vorläufige Einschreibung in einen Masterstudiengang / Bescheinigung nach § 9 BAföG - Formblatt 2
* Bescheid vorläufige Einschreibung in einen Masterstudiengang / Bescheinigung nach § 9 BAföG - Formblatt 2



Version vom 21. Dezember 2018, 15:08 Uhr

UNFERTIGE SEITE


Eine Umschreibung setzt voraus, dass zuvor eine anderweitige Einschreibung an der Universität Bielefeld bestanden hat.


Ablauf vorläufige Einschreibung in einen Masterstudiengang im 1. Fachsemester aus wichtigem Grund

1. Studierende/r meldet sich regulär für den Bachelor zurück.

2. Studierende/r lässt sich vom Prüfungsamt bescheinigen, dass Abschluss voraussichtlich bis zum 15.05. / 15.11. erreicht wird (Prognose).

3. Studierende/r füllt aus:

  • Antragsformular für vorläufige Einschreibung
  • Bescheid vorläufige Einschreibung in einen Masterstudiengang / Bescheinigung nach § 9 BAföG - Formblatt 2

3. Studierende/r schickt beide zuvor genannten Dateien an das Studierendensekretariat und vereinbart einen Termin.

4. Studierende/r erscheint im Studierendensekretariat und bringt Zugangs- / Zulassungsbescheide sowie Bestätigungsmail des Prüfungsamtes mit, dass Bachelorabschluss voraussichtlich erreicht wird.

5. Studierende/r unterzeichnet Antrag, wenn dieser korrekt ist.

6. Studierendensekretariat überprüft Rückmeldung, und wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Bescheid über die vorläufige Einschreibung / Formblatt 2 (s.o.) unterzeichnet / gesiegelt und an Studierende/n ausgegeben. Das Formblatt 2 ist zur Vorlage beim BAföG - Amt gedacht. Die vorläufige Einschreibung ist befristet bis zum 15.06. / 15.12.

7. Studierende/r schreibt sich regulär in den entsprechenden Masterstudiengang um (s. nachfolgendes Verfahren).


Regulärer Ablauf für die Umschreibung in Masterstudiengänge im 1. Fachsemester:

1. Bewerbung

Für alle Masterstudiengänge ist zunächst eine online-Bewerbung über das Internet-Portal innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich.

Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

  • für ein Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
  • für ein Wintersemester: 01.06.-15.07.

Eine Übersicht über die Bewerbungsfristen aller Masterstudiengänge finden Sie unter dem Link. Der Masterstudiengang baut i.d.R. auf den Bachelorstudiengang auf. Durch die Bewerbung für einen Masterstudiengang wird der Zugang zum Masterstudiengang geprüft.

2. Zugangs-/Zulassungsbescheid abwarten

Die Bescheide werden ab Anfang Februar bzw. ab Anfang August über das Onlineportal zum Download bereitgestellt.

3. Einschreibeunterlagen einreichen

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist (online-Bescheid) der Antrag auf Umschreibung bzw. die Einschreibungsunterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Hierbei wird dann vermerkt, dass der Studienplatz angenommen wird. Der Studienplatz ist dadurch bis zum 15.05. bzw. 15.11. reserviert. Fehlende Unterlagen (i. d. R. das Bachelorzeugnis bzw. eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen des Bachelorabschlusses) können hierbei bis spätestens 15.05. für das Sommersemester bzw. 15.11. für das Wintersemester nachgereicht werden. Die Einschreibung bzw. Umschreibung kann jedoch erst dann bearbeitet werden, wenn die Unterlagen komplett vorliegen!

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen ist daher der Umschreibungs- bzw. Einschreibungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen vollständig bis zum 15.05.für das Sommersemester bzw. bis zum 15.11. für das Wintersemester einzureichen. Hierbei ist nach Erhalt des Zugangsbescheides (Bereitstellung über das Onlineportal) keine weitere Frist einzuhalten.

Studierende, die einen Kombi-Master mit Lehramtsausrichtung studieren möchten, und einen Praktikumsplatz für ein Praxissemester bei der BiSEd beantragen möchten, müssen sich bis zum 31.03. bzw. 30.09. umgeschrieben haben (diese Studiengänge sind zulassungsfrei – wichtig ist hierbei, dass ggfls. eine vorläufige Bescheinigung über den bestandenen Bachelorabschluss rechtzeitig beim Prüfungsamt beantragt wird, damit die Umschreibung bis zu diesem Datum möglich ist).

Wichtig: Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können (Rückmeldezeitraum zum Sommersemester ca. Januar/ Februar, Rückmeldezeitraum für das Wintersemester ca. Juli/August)

Wenn bei der Umschreibung nur eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes über das Bestehen des Bachelorabschlusses eingereicht wird, kann die Umschreibung zwar schon bearbeitet werden, es ist jedoch das Bachelorzeugnis nach Erhalt in beglaubigter Kopie beim Studierendensekretariat nachzureichen (bis zur Rückmeldung zum folgenden Semester).

Nach der Umschreibung wird ein neuer Datenauszug für das jeweilige Semester ausgedruckt und zugeschickt. Hierbei werden die Angaben zum Studium aktualisiert (Angaben vom Bachelor- zum Masterstudiengang geändert).