Anrechnung und Einstufung: Informationen für Prüfungsämter: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Anrechnung anlässlich eines [[Anrechnung_und_Einstufung:_Erläuterungen#Wechsel_der_Fächerspezifischen_Bestimmungen|FsB-Wechsels]] erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anrechnungsverfahrens. Die Anrechnungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu. | Eine Anrechnung anlässlich eines [[Anrechnung_und_Einstufung:_Erläuterungen#Wechsel_der_Fächerspezifischen_Bestimmungen|FsB-Wechsels]] erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anrechnungsverfahrens. Die Anrechnungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu. |
Version vom 29. Mai 2013, 18:20 Uhr
Einheitliche Abläufe
Die Abläufe von Anrechnungs- und Einstufungsverfahren (Einstufung in ein höheres Fachsemester) sind nunmehr an der Universität Bielefeld einheitlich ausgestaltet. Ausführliche Informationen finden sich hier.
Antragsbearbeitung im Prüfungsamt
Studierende geben ihre Antragsformulare im Prüfungsamt oder der beannten Stelle ab. Die Tabelle ist zusätzlich in elektronsicher Form einzureichen. Die Antragsformulare sowie eine Übersicht der Stellen, die die Anträge entgegennehmen, finden sich verlinkt auf den o.g. Seiten.
Die annehmende Stelle prüft die Unterlagen zumindest auf Vollständigkeit und es findet eine gewisse Vorprüfung statt. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, werden diese zurückgegeben. Je nach Absprache in der Fakultät wird bereits ein erster Vorschlag für die Anrechnung erstellt, also eine Zuordnung der anderweitig erbrachten Leistungen zu den Leistungen der Universität Bielefeld. Diese Zuordnung erfolgt ebenfalls in der Tabelle, die Studierende mit dem Antrag eingereicht haben pdf oder doc.
Sofern eine andere Stelle die inhaltliche Entscheidung trifft (s. Zuständigkeiten), werden der Antrag mit den Anlagen und das (ggf. vorausgefüllte) Tabellendokument in elektronischer Form weitergegeben.
Die ausgefüllte und unterschriebene Tabelle (beachte Unterschriftsberechtigung) mit den anrechenbaren Leistungen, der Einstufungs-Entscheidung und einer Begründung nicht-angerechneter Leistungen wird an das Prüfungsamt weitergeleitet (möglichst auch in elektronischer Form). Anschließend wird wie in den Abläufen beschrieben verfahren.
Einstufungsbescheid erstellen
Das Prüfungsamt erstellt, falls beantragt, auf Grundlage der Entscheidung über die Einstufung einen Einstufungsbescheid und händigt diesen dem Antragsteller aus. Ein Muster für den Einstufungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung und der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
Mitteilung der Anrechnungsentscheidung
- für Studierende der Universität Bielefeld, die bereits an der Fakultät des Studiengangs, für den die Anrechnung beantragt wird, eingeschrieben sind:
- Die Anrechnungsentscheidung wird durch den Eintrag der angerechneten Leistungen in die Prüfungsverwaltung dokumentiert, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.
- Der Antragsteller wird per E-Mail (s. Muster) im Auftrag der Dekanin / des Dekans darüber informiert, dass die Entscheidung in der Prüfungsverwaltung (Transcript) dokumentiert wurde und erhält Hinweise zum Verfahren.
- Auf Wunsch des Antragstellers wird ein Anrechnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) durch das Prüfungsamt erstellt, in dem ggfs. begründet wird, warum nicht alle Leistungen wie beantragt angerechnet wurden. Ein Muster für den Anrechnungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung und der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
- für Studierende der Universität Bielefeld, die noch nicht an der Fakultät des Studiengangs, für den die Anrechnung beantragt wird, eingeschrieben sind:
- Dem Antragsteller wird per E-Mail (s. Muster) die Anrechnungsentscheidung in Form der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung (i.d.R. ohne Unterschrift) zugeschickt.
- Für die Eintragung der Leistungen nach erfolgter Einschreibung in den gewünschten Studiengang muss der Antragsteller im Prüfungsamt vorstellig werden. Nunmehr erfolgt die Verbuchung, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.
- Auf Wunsch des Antragstellers wird ein Anrechnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) durch das Prüfungsamt erstellt, in dem ggfs. begründet wird, warum nicht alle Leistungen wie beantragt angerechnet wurden. Ein Muster für den Anrechnungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung UND der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
- für Antragsteller, die nicht an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind:
- Es wird durch das Prüfungsamt ein Anrechnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung und Begründung) erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt. Ein Muster für den Anrechnungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung und der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
- Nach erfolgter Einschreibung muss der Antragsteller im Prüfungsamt vorstellig werden, um die angerechneten Leistungen in das Transcript eingegeben zu lassen. Nunmehr erfolgt die Verbuchung, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.
Erläuterungen zur Verbuchung
Die Anrechnung von Leistungen muss derart in der Prüfungsverwaltung und im Transcript dokumentiert sein, dass sie ein Abbild der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung ist. Deshalb steht die Leistungsart "Anrechnung" zur Verfügung, auf die nur das Prüfungsamt zugreifen kann und für Fälle der Anrechnung zur Verfügung steht. Um eine einheitliche Handhabung und eine einheitliche Dokumentation der Anrechnung sicherzustellen, wird wie folgt in der Prüfungsverwaltung verfahren:
- "Leistungserfassung ohne Veranstaltungsbezug" auswählen
- Leistungsname: Übernahme des "Modulelements/Moduls" aus der entsprechenden Spalte der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung.
- Semester: Angabe des Semesters der Anrechnungsentscheidung
- Zuordnung zu entsprechendem Modul oder Modulelement auswählen (s. Spalten "Modulkürzel" und "Modulelement/Modul" der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung)
- "Art" Anrechnung wählen,
- bei der Anrechnung von Studienleistungen die Art "Anrechnung (ohne Benotung)",
- bei der Anrechnung von ganzen Modulen oder Prüfungsleistungen Art "Anrechnung" wählen.
- Titel/Thema: Übernahme der Spalten "Bezeichnung der anzurechnenden Leistung" und "Leistungsart" der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung. Sofern vorhanden, kann z.B. auch der Titel der Hausarbeit eingegeben werden.
- Angabe im Zusatztext: Übernahme der Spalte "Hochschule/Einrichtung" der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung mit kurzer Erläuterung: "Die Leistung wurde an / bei / im Rahmen von ... erbracht."
- Datum: Datum der Anrechnungsentscheidung (s. Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung)
Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen
Eine Anrechnung anlässlich eines FsB-Wechsels erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anrechnungsverfahrens. Die Anrechnungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu.
Dokumente und Vorlagen im Überblick
Die Dokumente sind alle ausgefüllt speicherbar, inklusive der von Ihnen eingegeben Daten. Sollten Sie das Dokument nicht mitsamt der Formulardaten speichern können, aktualisieren Sie bitte Ihren Adobe Reader auf die aktuellste Version oder verwenden Sie einen im Internet frei verfügbaren pdf-Drucker. Sollten dennoch Probleme bestehen, wenden Sie sich bitte an Bastian Simon.
Bei Fragen, Anregungen und Änderungsbedarfen steht Herr Bastian Simon (Justitiar, Dez. II) zur Verfügung.