Leistungserbringung im Rahmen von ERASMUS Aufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Diese Seite informiert über wesentliche Aspekte zur Leistungserbringung im Zusammenhang mit ERASMUS Aufenthalten.''' [https://www.uni-bielefeld.de/soz/studium/international/erasmus.html Weitergehende Informationen zu ERASMUS]
Der Inhalt dieser Seite ist in die [https://uni-bielefeld.de/themen/pruefungsrecht/erasmus+/ Hinweise zum Prüfungsrecht] umgezogen.
 
'''Outgoings''':
Studierende der Universität Bielefeld, die einen Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule im Rahmen des ERASMUS Programms planen (Outgoings), schließen ein Learning Agreement ab, um festzulegen, welche Veranstaltungen im Ausland besucht und welche Leistungen erbracht werden. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Universität Bielefeld, die Leistungen auch entsprechend anzuerkennen. Von daher ist es notwendig, dass bei der Unterzeichnung eines Learning Agreements auch die zuständigen Personen einbezogen werden, die über Anerkennungen in der jeweiligen Studiengangsvariante entscheiden und nicht nur die ERASMUS Beauftragen unterzeichnen.
Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt die Anerkennung der Leistungen auf dem an der Universität Bielefeld üblichen Weg, Informationen finden sich auf der [[Anerkennung_und_Einstufung:_Erläuterungen|Anerkennungsseite]].
 
'''Incomings''':
Studierende einer anderen ausländischen Universität, die einen Aufenthalt an der Universität Bielefeld im Rahmen des ERASMUS Programms planen (Incomings), schließen ein Learning Agreement ab, um festzulegen, welche Veranstaltungen an der Universität Bielefeld besucht und welche Leistungen erbracht werden. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Universität Bielefeld, diese Leistungen anzubieten, abzunehmen und entsprechend zu dokumentieren.
 
Was kann an der Universität Bielefeld studiert werden?
# Studierende (Incomings) können reguläre Module oder Veranstaltungen mit den regulär vorgesehenen Studienleistungen oder Modul(teil)prüfungen absolvieren.
# Was <u>nicht</u> ohne weitere Klärung studiert, absolviert und dokumentiert werden kann, sind Abweichungen hiervon in jeder Form:
: - Veranstaltungen, denen keine Leistungen in Form von Studienleistungen oder Modul(teil)prüfungen zugeordnet sind;
: - abweichende Prüfungsformen;
: - abweichende Prüfungstermine oder
: - Vergabe von Leistungspunkten jenseits von abgeschlossenen Modulen.
 
Um im Falle von Punkt 2 dennoch das gewünschte Angebot anbieten zu können, soll wie folgt vorgegangen werden:
 
Im Learning Agreement soll nicht nur geklärt werden, welche Veranstaltungen besucht werden, sondern mit welcher Leistung diese abgeschlossen werden; dies erfolgt ggf. erst im („zweiten“) Learning Agreement, das vor Ort in Bielefeld angepasst wird. Ebenfalls werden immer die Leistungspunkte angegeben. Rechtsgrundlage für dieses abweichende Vorgehen ist die Prüfungsordnung der Heimathochschule der ERASMUS Studierenden in Verbindung mit dem von allen Seiten unterzeichneten Learning Agreement.
 
Im Einzelnen:
* Eine Rechtsgrundlage für die Vergabe für einzelne Leistungen jenseits von Modulen gibt es in NRW nicht. Wenn Leistungspunkte unterhalb von Modulen vergeben werden sollen, bedarf es also hierfür Vereinbarung im Learning Agreement.
* Werden „nicht-reguläre“ Leistungen der Universität Bielefeld absolviert, erhält das Learning Agreement neben der Veranstaltung und den Leistungspunkten auch einen Hinweis zur Leistung.
* Alle Abweichungen müssen vor Unterzeichnung des Learning Agreements mit den jeweiligen Lehrenden der Universität Bielefeld abgestimmt werden, ob die gewünschte Abweichung umsetzbar ist.
 
'''Bezeichnung und Verbuchung der Leistungen'''
* Werden reguläre [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#7._Studienaktivitäten_und_Studienleistungen|Studienleistungen]] der Universität Bielefeld erbracht, werden diese in der Prüfungsverwaltung mit „completed“ gemeldet.
* Veranstaltungen ohne Studienleistung, die aber mit einer entsprechenden (Studien-)Leistung abgeschlossen werden sollen, werden im Learning Agreement mit „completed“ gekennzeichnet, entsprechend erfolgt eine Meldung und Verbuchung in der Prüfungsverwaltung.
* Veranstaltungen ohne (passende) Prüfung, die mit (anderer) Prüfung abgeschlossen werden sollen, erhalten im Learning Agreement einen Zusatz zur Prüfung: mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit samt Zeitumfang.
* Alle Prüfungen werden unter Angabe der Prüfungsform und der Leistungspunkte verbucht, nicht als „completed“.
ERASMUS Studirende erhalten als offizielle Dokumentation ihrer in Bielefeld erbrachten Leistungen und erworbenen Leistungspunkte ein Transcript und keine sonstigen (Papier-)Bescheinigungen.
Die Verbuchung erfolgt durch die jeweiligen Lehrenden. Damit eine korrekte Abnahme der vereinbarten Leistungen und eine korrekte Verbuchung möglich ist, müssen die Lehrenden und das Prüfungsamt das Learning Agreement kennen.
 
'''Besonderheit "reguläre" Leistungen'''
* Eine Veranstaltung kann verschiedene Modulzuordnungen haben. ERASMUS Studierenden ist über ihre Einschreibung keine Fächerspezifische Bestimmung zugeordnet. Das bedeutet, es ist nicht festgelegt, nach welcher Modulbeschreibung studiert wird. Somit ist auch unklar, welche der möglichen Leistungsanforderungen Anwendung finden (Modul A: Klausur; Modul B: Mündliche Prüfung)
* Insofern kann es auch bei regulären Leistungen erforderlich sein, im Learning Agreement festzulegen, nach welcher Modulbeschreibung studiert wird und mit welcher Leistung die Veranstaltung abgeschlossen wird. Hier bietet sich die Angabe von Modulkürzeln im Learning Agreement an.
 

Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 07:44 Uhr

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