Regelungen zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen für Studierende mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese eMail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt:
 
<pre>
Per E-Mail von studsek@uni-bielefeld.de:
 
Die nachfolgende E-Mail gilt NICHT für GasthörerInnen oder
Studierende in weiterbildenden Studiengängen:
 
Liebe Studierende,
 
wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die Universität Bielefeld bereits
seit dem Jahr 2006 als "familienfreundliche Hochschule" zertifiziert.
 
Ab dem Wintersemester 2010/2011 wird auf freiwilliger Basis das Merkmal
"Status Eltern" erhoben, um auf diesem Weg die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass beginnend im Sommersemester 2011 diesem Personenkreis
beispielsweise Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in
teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen eingeräumt werden kann.
 
Wenn Sie also minderjährige Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder bei eingetragenen
Lebensgemeinschaften pflegen und erziehen, wird für Sie dieser Status
eingetragen. Zur Erhebung ist es erforderlich, ähnlich wie bei einem
Antrag auf Beitragsermäßigung/-befreiung entsprechende Nachweise,
beispielsweise Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, beizufügen.
 
Für etwaigen Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
 
</pre>
 
>> [https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Kontaktformular.html Zum Kontaktformular des StudSeks]
 
== Anzeige im eKVV und in der Prüfungsverwaltung ==
 
Als Studierende können Sie sowohl im eKVV wie auch in der BA/MA Prüfungsverwaltung einsehen, ob Ihr Elternstatus im StudSek registriert ist oder nicht. Sie finden diese Angaben in den Seiten zur [[Anzeige der eigenen Einschreibungsdaten für Studierende|Anzeige der eigenen Einschreibungsdaten]].
 

Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 15:11 Uhr

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