Regelungen zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen für Studierende mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Unfertige Seite|Wichtig: Diese Seite ist noch im Aufbau und das hier beschriebene Verfahren noch nicht eingeführt!}}
 
Die unten stehende eMail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt. Mittlerweile wurde das Verfahren dahingehend erweitert, dass bei Neu-Einschreibungen direkt erhoben wird, ob es sich bei den Studierenden um Eltern minderjähriger Kinder )im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)) handelt.
 
<pre>
Per E-Mail von studsek@uni-bielefeld.de:
 
Die nachfolgende E-Mail gilt NICHT für GasthörerInnen oder
Studierende in weiterbildenden Studiengängen:
 
Liebe Studierende,
 
wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die Universität Bielefeld bereits
seit dem Jahr 2006 als "familienfreundliche Hochschule" zertifiziert.
 
Ab dem Wintersemester 2010/2011 wird auf freiwilliger Basis das Merkmal
"Status Eltern" erhoben, um auf diesem Weg die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass beginnend im Sommersemester 2011 diesem Personenkreis
beispielsweise Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in
teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen eingeräumt werden kann.
 
Wenn Sie also minderjährige Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder bei eingetragenen
Lebensgemeinschaften pflegen und erziehen, wird für Sie dieser Status
eingetragen. Zur Erhebung ist es erforderlich, ähnlich wie bei einem
Antrag auf Beitragsermäßigung/-befreiung entsprechende Nachweise,
beispielsweise Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, beizufügen.
 
Für etwaigen Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
 
</pre>
 
>> [https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Kontaktformular.html Zum Kontaktformular des StudSeks]
 
== Anzeige im eKVV und in der Prüfungsverwaltung ==
 
Als Studierende können Sie sowohl im eKVV wie auch in der BA/MA Prüfungsverwaltung einsehen, ob Ihr Elternstatus im StudSek registriert ist oder nicht. Sie finden diese Angaben in den Seiten zur [[Anzeige der eigenen Einschreibungsdaten für Studierende|Anzeige der eigenen Einschreibungsdaten]].
 
== Berücksichtigung des Elternstatus bei Platzvergabeverfahren in teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen ==
Nachdem die Universität Bielefeld als familienfreundliche Hochschule zertifiziert wurde, möchte sie Studierenden mit Kindern bei der Organisation des Studienalltags besonders entgegen kommen, insbesondere bei der Vergabe von Plätzen in teilnahmebeschränkten Veranstaltungen.
 
Erstmalig für die Platzvergaben zum Sommersemester 2011 wurde die Anzeige des Attributs "Eltern" in die vom BIS unterstütze Platzvergabe-Software aufgenommen. Dies bedeutet konkret, dass bei den betreffenden Studieren der Zusatz [ELTERN] zum Namen angezeigt wird.
 
=== Wer kann den Elternstatus einsehen? ===
Der Elternstatus kann neben den Studierenden selbst nur von den "Belegmanagern" in den Fakultäten eingesehen werden. Mit dieser Funktion sind diejenigen MitarbeiterInnen bezeichnet, die Platzvergabeverfahren durchführen und deshalb die Teilnehmerlisten aller Veranstaltungen einer Fakultät einsehen können.
 
Sollte es für andere Beschäftigte in der Fakultät für die Organisation der Lehre entscheidend sein darüber informiert zu werden, ob Studierende Eltern sind, müssten sie sich an den jeweiligen Belegmanager um Auskunft wenden.
=== Wie wird der Elternstatus in der Platzvergabe-Software berücksichtigt? ===
Der Elternstatus geht '''nicht''' in den Verteilalgorithmus des automatischen Platzvergabeverfahrens ein. Das bedeutet also, dass Eltern nicht per se bei der Zuteilung von Plätzen bevorzugt werden.
=== Wie soll mit dem Eltern-Status bei Platzvergaben umgegangen werden? ===
- Ab sofort wird diese Angabe auch in die Platzvergabesoftware
übernommen und dort angezeigt, so dass es jetzt auch für Belegmanager
sichtbar ist.
- Dieses Attribut ist (zumindest im eKVV) für niemanden sonst sichtbar.
 
- Eltern sollen bei Platzvergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt werden.
- Das Elternattribut geht nicht in den Verteil-Algorithmus der
Platzvergabe ein. Die Anzeige ist vielmehr dafür bestimmt, dass
Belegmanager bei der manuellen Nachpflege der Vergabe oder in
Härtefallsprechstunden Studierende die Eltern sind identifizieren können
- Elternschaft ist in der Platzvergabe kein "Joker": In der Mathematik
gab es bereits den Präzedenzfall (schon vor der Implementierung der
Anzeige), dass ein Studierender mit dem Argument der Elternschaft auf
der Teilnahme an einem Seminar bestand, das erst später in seinem
Studienverlauf vorgesehn war.
 

Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 15:11 Uhr

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