Auswertungen und Statistiken in der BIS-Prüfungsverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die BIS-Prüfungsverwaltung bietet eine Reihe von Auswertungs- und Statistikfunktionen, die einerseits die jeweilige Fakultät über ihre Studierenden und Absolvent*innen informieren, andererseits aber auch als Unterstützung bei der Generierung von Datenlieferungen für amtliche Statistiken dienen. | Die BIS-Prüfungsverwaltung bietet eine Reihe von Auswertungs- und Statistikfunktionen, die einerseits die jeweilige Fakultät über ihre Studierenden und Absolvent*innen informieren, andererseits aber auch als Unterstützung bei der Generierung von Datenlieferungen für amtliche Statistiken dienen. | ||
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Version vom 14. Juni 2019, 13:27 Uhr
Vorlage:Unfertige Seite Die BIS-Prüfungsverwaltung bietet eine Reihe von Auswertungs- und Statistikfunktionen, die einerseits die jeweilige Fakultät über ihre Studierenden und Absolvent*innen informieren, andererseits aber auch als Unterstützung bei der Generierung von Datenlieferungen für amtliche Statistiken dienen.
Diese Seite gibt eine Übersicht über die verschiendenen Auswertungsformate und deren Verwendungsmöglichkeiten. Detaillierte Hilfeseite zu den einzelnen Funktionen finden sich direkt in der BIS-Prüfungsverwaltung in den eingebetteten Hilfen.
Zugriff
Alle hier beschriebenen Auswertungen können nur aus der BIS-Prüfungsverwaltung abgerufen werden. das hierzu notwendige Recht haben in der Regel die Mitarbeiter*innen in den Prüfungsämtern der Fakultäten inne.
"Meine Abschlüsse"
Zeigt die Absolventen in einem bestimmten Zeitraums und soll der Fakultät alle notwendigen Informationenüber die vergebenen Abschlüsse liefern.
Keine separate Pflege von Listen für interne Statistiken oder Abnehmer im Haus.
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Datenexport
Suche Studierende in bestimmten FsB-Versionen
Wer ist wann in welcher FsB? Wie viele sind wann in welcher FsB? Wen muss ich evtl. umziehen oder anscheiben?
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Datenexport
Statistikmeldungen
ECTS-Einstufungstabelle
Die ECTS-Einstufungstabelle ist ein Notenspiegel, der in jedes Abschluss-Transcript eingefügt werden muss (s. §28,Bachelorprüfungsordnung), damit die Abschluss-Note eines Absolventen/einer Absolventin im Rahmen seiner oder ihrer Abschlusskohorte vergleichbar wird.