FAQs zur BIS-Prüfungsverwaltung von Lehrenden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. August 2020, 11:20 Uhr


Auf dieser Seite werden Fragen von Lehrenden zur BIS-Prüfungsverwaltung gesammelt und beantwortet. Fragen von Studierenden werden hier beantwortet.

Was ist die BIS-Prüfungsverwaltung? Und inwieweit komme ich als Lehrende*r damit in Berührung?

Alle Prüfungsleistungen, die Bachelor- und Masterstudierende im Laufe ihres Studiums erbringen, werden in der Datenbank der BIS-Prüfungsverwaltung elektronisch abgelegt und gespeichert. Die Prüfungsverwaltung ist mit dem eKVV verbunden, so dass die relevanten Veranstaltungsdaten (z.B. für welche Studiengänge und Module die Veranstaltung geöffnet ist) direkt in die Prüfungsverwaltung importiert werden. So werden Doppelarbeiten und Übertragungsfehler vermieden.

Die Hauptaufgaben in Bezug auf die Prüfungsverwaltung, die Eingabe, Bearbeitung und Zuordnung der Prüfungsdaten, übernimmt das zuständige Prüfungsamt. Zuständig ist das Prüfungsamt der Fakultät, die die Veranstaltung anbietet. Ihre vorausgegangene Dokumentation der Prüfungsleistungen und die zeitnahe Weiterleitung an das Prüfungsamt ist entscheidend dafür, dass die Daten möglichst schnell und fehlerfrei in die Datenbank importiert und den Studierenden formal verbucht werden können.

Dafür stellen wir Ihnen elektronische, speziell auf Ihre Veranstaltungen abgestimmte Teilnahmelisten zur Verfügung, die sich mit wenig Aufwand zu entsprechenden elektronischen Ergebnislisten ergänzen lassen.

Eine Beschreibung des Teilnahmelistenabrufs finden Sie in den FAQs zum eKVV

Sie als Lehrende haben die Möglichkeit, die zu Ihren Lehrveranstaltungen eingetragenen Prüfungsleistungen einzusehen und sich zusätzlich eine Notenstatistik anzeigen zu lassen. Diese Funktionen können Sie über die Seite Meine Lehrveranstaltungen im eKVV nutzen. Sie benötigen dazu einen BIS-Zugang.

So erhalte ich einen Zugang zum eKVV

Wie erhalten Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen eigentlich ihre Prüfungsergebnisse?

In der Regel werden Bachelor- und Masterstudierende wie bisher Sie als Lehrende*n oder Ihr Sekretariat ansprechen, um ihre Prüfungsergebnisse zu erfahren. Mit der BIS-Prüfungsverwaltung haben Studierende eine weitere Möglichkeit, sich über ihre Prüfungsergebnisse zu informieren. Sie können in ihrer Sicht der BIS-Prüfungsverwaltung die persönliche Leistungsübersicht - ihr so genanntes "Transcript" - einsehen. Dies wird von vielen Studierenden regelmäßig genutzt.

Dafür müssen die Prüfungsergebnisse natürlich vorher von Ihnen an das Prüfungsamt weitergeleitet und vom Prüfungsamt in die Datenbank der BIS-Prüfungsverwaltung eingelesen worden sein. In dieser Datenbank findet für Bachelor- und Masterstudierende die offizielle Dokumentation aller Prüfungsleistungen statt, d. h. für die Studierenden wird nur das als erbrachte Leistung berücksichtigt, was in die Datenbank übernommen wurde.

Deswegen ist Ihre vollständige und zeitnahe elektronische Dokumentation und Weiterleitung aller Prüfungsergebnisse so wichtig.

Wie soll ich die Studien- und Prüfungsleistungen von Bachelor- und Masterstudierenden dokumentieren, wenn keine Scheine auf Papier mehr ausgestellt werden?

Die formale Dokumentation aller Studien- und Prüfungsleistungen für Bachelor- und Masterstudierende findet ausschließlich elektronisch in der BIS-Prüfungsverwaltung statt. Ihre Aufgabe als Lehrende*r in diesem Prozess ist die umgehende Weiterleitung aller von Ihnen abgenommenen Prüfungsergebnisse an das zuständige Prüfungsamt, damit diese in der Prüfungsdatenbank verbucht werden können. Bitte verwenden Sie dafür elektronische Ergebnislisten in einem der Standardformate (siehe unten).

Die Studierenden haben über Einsicht in die Datenbank jederzeit einen aktuellen Überblick über die Prüfungsleistungen, die sie in ihrem bisherigen Studium bereits erbracht haben. Diese Übersicht ist allerdings nur so gut wie die Prüfungsdaten, die dort auch tatsächlich schon eingetragen und verbucht worden sind.

Leiten Sie deshalb Prüfungsergebnisse bitte unverzüglich an das Prüfungsamt weiter (auch wenn Sie die Studierenden bereits über ihre Ergebnisse informiert haben sollten).

Alle bestehenden Aufgaben bei der Abnahme von Studien- und Prüfungsleistungen gelten für Sie als Lehrende/-r weiter wie bisher. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem PDF-Dokument bzw. erhalten Sie über den Dekan/die Dekanin Ihrer Fakultät bzw. über Dezernat Studium und Lehre.

Eine ausführliche Handreichung zur Dokumentation der Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier:

Ergebnislisten für die Prüfungsverwaltung