Hochschulstatistikgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''<u>Promotionsbereich</u>''' ist es derzeit an der Universität Bielefeld die Ausnahme, dass ECTS vorgesehen sind, allerdings sind "Leistungspunkte" vorgesehen. Obwohl Unterschiede zwischen den Anforderungen der Vergabe von Leistungspunten und ECTS bestehen, wird für die Statistikmeldung kein Unterschied gemacht. Die Angaben zu '''Ziffer 10''' lassen sich also der Promotionsordnung entnehmen (z.B. 30 LP => 30 ECTS).
Im '''<u>Promotionsbereich</u>''' gilt Folgendes:


Bei den Angaben zu den '''Ziffern 11. bis 13.''' wird ebenfalls entsprechend wie bei Bachelor- und Masterstudiengängen verfahren: Voraussetzung ist ein entsprechender Eintrag im Transcript. Werden keine Transcripte geführt, ist ein entsprechend in der Prüfungsakte dokumentiertes Anerkennungsverfahren Voraussetzung dafür, dass eine Erfassung erfolgt.
Wurde mit Abschluss der Promotion auch ein Promotionsstudiengang abgeschlossen, sind die Angaben zu den Ziffern 10. bis 13. ebenfalls für den Abschluss zu erfassen. Wurde eine Promotion abgeschlossen, ohne dass auch ein Promotionsstudiengang abgeschlossen wurde („freie Promotion“) entfallen die Angaben zu den Ziffern 10. bis 13.
 
In Promotionsstudiengängen an der Universität Bielefeld ist es derzeit die Ausnahme, dass ECTS vorgesehen sind, allerdings sind "Leistungspunkte" vorgesehen. Obwohl Unterschiede zwischen den Anforderungen der Vergabe von Leistungspunkten und ECTS bestehen, wird für die Statistikmeldung kein Unterschied gemacht. Die Angaben zu '''Ziffer 10''' lassen sich also der Studienordnung für den Promotionsstudiengang entnehmen (z.B. 30 LP => 30 ECTS).
 
Bei den Angaben zu den '''Ziffern 11. bis 13.''' wird entsprechend wie bei Bachelor- und Masterstudiengängen verfahren: Voraussetzung ist ein entsprechender Eintrag im Transcript. Werden keine Transcripte geführt, ist ein entsprechend in der Prüfungsakte dokumentiertes Anerkennungsverfahren Voraussetzung dafür, dass eine Erfassung erfolgt.
    
    
==<u>'''Verfahrensabläufe - ECTS-Punkte'''</u>==
==<u>'''Verfahrensabläufe - ECTS-Punkte'''</u>==

Version vom 17. Juli 2017, 09:53 Uhr


Neue Merkmale für die Hochschulstatistik

Mit der Änderung des Hochschulstatistikgesetzes im Jahr 2016 ist die Universität Bielefeld verpflichtet, für Abschlüsse mehr Angaben zu erfassen und zu melden. Zu Abschlüssen zählen Studienabschlüssen (Bachelor/Master) und abgeschlossene Promotionen.


Gesetzliche Regelung

Aus § 4 Hochschulstatistikgesetz ergibt sich u.a. die Anforderung, für Studienabschlüsse ab dem Sommersemester 2017 folgende Merkmale zu erfassen:

10. Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte (ECTS: Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen);
11. Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte auf Grund außerhalb der Hochschule erworbener beruflicher Qualifikationen;
12. Anzahl der im Ausland erworbenen ECTS-Punkte, die an der jeweiligen Hochschule in Deutschland für den Studiengang anerkannt werden;
13. für studienbezogene Auslandsaufenthalte jeweils Art des Aufenthalts; Dauer des Aufenthalts in Monaten; Staat des Aufenthalts sowie Art des Mobilitätsprogramms.


Erfassung durch das Prüfungsamt

Die erforderlichen Angaben nach dem Hochschulstatistikgesetz werden durch die jeweils zuständigen Prüfungsämter erfasst.

Ziffer 10 meint die ECTS-Punkte (LP), die ein Studiengang nach der Prüfungsordnung (z.B. Bachelorstudiengang i.d.R. 180 LP) hat. Dieses studiengangsspezifische Merkmal muss nicht individuell erfasst werden, sondern ergibt sich aus Prüfungsordnung und FsB.


Die Angaben zu den Ziffern 11. bis 13. werden an der Universität Bielefeld derart umgesetzt, dass zwingend ein entsprechender Eintrag im Transcript der Studierenden Voraussetzung dafür ist, dass eine Erfassung erfolgt.


Im Promotionsbereich gilt Folgendes:

Wurde mit Abschluss der Promotion auch ein Promotionsstudiengang abgeschlossen, sind die Angaben zu den Ziffern 10. bis 13. ebenfalls für den Abschluss zu erfassen. Wurde eine Promotion abgeschlossen, ohne dass auch ein Promotionsstudiengang abgeschlossen wurde („freie Promotion“) entfallen die Angaben zu den Ziffern 10. bis 13.

In Promotionsstudiengängen an der Universität Bielefeld ist es derzeit die Ausnahme, dass ECTS vorgesehen sind, allerdings sind "Leistungspunkte" vorgesehen. Obwohl Unterschiede zwischen den Anforderungen der Vergabe von Leistungspunkten und ECTS bestehen, wird für die Statistikmeldung kein Unterschied gemacht. Die Angaben zu Ziffer 10 lassen sich also der Studienordnung für den Promotionsstudiengang entnehmen (z.B. 30 LP => 30 ECTS).

Bei den Angaben zu den Ziffern 11. bis 13. wird entsprechend wie bei Bachelor- und Masterstudiengängen verfahren: Voraussetzung ist ein entsprechender Eintrag im Transcript. Werden keine Transcripte geführt, ist ein entsprechend in der Prüfungsakte dokumentiertes Anerkennungsverfahren Voraussetzung dafür, dass eine Erfassung erfolgt.

Verfahrensabläufe - ECTS-Punkte

Die maßgeblichen ECTS-Punkte nach den Ziffern 11. und 12. werden von dem jeweiligen Prüfungsamt im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung erfasst:

  • Bei einem Mehr-Fach-Studiengang (Kombi-Bachelor oder Master of Education) werden für jedes Fach / jede Studiengangsvariante isoliert und gesondert durch jedes beteiligte Prüfungsamt die maßgeblichen ECTS-Punkte ermittelt.
  • Bei einem 1-Fach-Studiengang (1-Fach-Bachelor oder fachwissenschaftlicher Master) werden für diesen gesamt die maßgeblichen ECTS-Punkte durch das zuständige Prüfungsamt ermittelt.

Die ermittelten Angaben werden jeweils vom abschlussausstellenden Prüfungsamt in der uniinternen Meldedatei (Excel Tabelle) erfasst. Bei Mehr-Fach-Studiengängen meldet das Nebenfach / melden die Nebenfächer dem abschlussausstellenden Prüfungsamt die ermittelten ECTS Punkte mit der Meldung des Abschlusses.

Ermittlung der ECTS-Punkte

Ermittlung der ECTS-Punkte für Merkmale nach Ziffern 11. und 12.:

  • Ausgangspunkt ist immer ein Eintrag im Transcript.
  • Gezählt werden Einträge, bei denen eine berufliche Qualifikation (Ziffer 11) anerkannt wurde und bei denen die Leistung im Ausland (Ziffer 12) erbracht wurde. Die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation aus dem Ausland wird nur einmal als Auslandsleistung (Ziffer 12) erfasst.
  • Maßgeblich sind einzelne Verbuchungen mit der Leistungsart „Anerkennung“ (s. hierzu Anerkennung einzelner Leistungen. Gezählt wird der einschlägige Eintrag ausschließlich mit der LP-Zahl für diesen isolierten Eintrag. Es erfolgt keine LP-Addition mit anderen Einträgen innerhalb des Moduls! Je nach Modulkonstruktion hat ein einzelner Eintrag 0 LP oder z.B. 10 LP.
  • Beispiel Modul Analysis (24-B-AN): Wurde die Prüfung zu Analysis I im Ausland erbracht und anerkannt werden 2 LP erfasst. Wurde die Prüfung Analysis II im Ausland erbracht und anerkannt werden 5 LP erfasst.
  • Beispiel Modul Linguistik Basis 1 (23-LIN-BaLin2): Wurde die benotete Klausur im Ausland erbracht und anerkannt, wird 1 LP erfasst. Wird eine unbenotete Klausur im Ausland erbracht und anerkannt, werden 0 LP erfasst.
  • Maßgeblich sind ebenfalls gesamte Module, die anerkannt wurden (d.h. leer eingefrorene ohne einzelne Einträge über die Funktion „Module buchen“, s. hierzu Anerkennung ganzer Module). Die gesamte LP Zahl des Moduls wird gezählt.
  • Da die Herkunft der anerkannten Leistungen stets im Freitextfeld notiert sein soll (s. jeweils links zuvor), sollten alle Angaben im Transcript vorhanden sein, um die Erfassung vorzunehmen.

Zur Hilfestellung enthält die BA/MA Prüfungsverwaltung eine Ansicht aus der sich alle einzelnen Einträge mit der Leistungsart „Anerkennung“ und alle „leer“ eingefrorener Module ergeben.

Studienbezogenen Auslandsaufenthalte

Studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Ziffer 13) werden von Studierenden mit dem Zeugnisantrag erfragt, der Zeugnisantrag wird entsprechend erweitert.

Anders als bei der Ermittlung der ECTS-Punkte werden die Angaben zum Auslandsaufenthalt bei Mehr-Fach-Studiengängen nicht fachspezifisch erfasst, sondern immer bezogen auf den gesamten Studiengang. Die Angaben werden durch das abschlussausstellende Prüfungsamt im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung in die uniinternen Meldedatei (Excel Tabelle) eingetragen.

Beispiel: Ein Studierender gibt im Zeugnisantrag an, dass er einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt für das Bachelor-Nebenfach (60 LP) absolviert hat, da ihm entsprechende Leistungen aus dem Ausland anerkannt wurden. Durch das Prüfungsamt des Kernfaches, das den Abschluss ausstellt, werden die Angaben zum studienbezogenen Auslandsaufenthalt in die uniinterne Meldedatei (Excel Tabelle) eingetragen. Sollte das Kernfach Prüfungsamt Bedenken gegen die Angaben des Studierenden haben, nimmt es Kontakt mit dem Nebenfach Prüfungsamt auf.

Besonderheiten Promotion

Sofern promotionsstudienbezogene Leistungen an einer Hochschule im Ausland erbracht und an der Universität Bielefeld für den Promotionsstudiengang anerkannt werden, sind die Leistungspunkte dieser Leistungen entsprechend als ECTS zu melden.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass eine Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Promotionsbereich selten vorkommen wird, ist dies dennoch möglich.

Die Meldung der differenzierteren Angaben zu ECTS-Punkten aufgrund außerhalb der Hochschule erworbener beruflicher Qualifikationen bzw. im Ausland erworbener anerkannter ECTS-Punkte unterscheidet sich also nicht von der Meldung dieser Angaben im Bereich der Bachelor- und Masterstudiengänge. Hat eine Anerkennung stattgefunden und ist diese dokumentiert, werden die ECTS in Anlehnung an die Verfahren zu den Bachelor- und Masterstudiengängen ermittelt.