Umschreibung Master: Unterschied zwischen den Versionen

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<u>'''Regulärer Ablauf für die Umschreibung in Masterstudiengänge im 1. Fachsemester:'''</u>
Der Inhalt dieser Seite ist in die [https://www.uni-bielefeld.de/studium/studierende/studienorganisation/umschreibung/ Hinweise zur Studienorganisationumgezogen.
 
'''1. Bewerbung'''
 
Für alle Masterstudiengänge ist zunächst eine online-Bewerbung über das [http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Bewerbung/ Internet-Portal] innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich.
 
Die '''Bewerbungsfristen''' für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
* für ein Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
* für ein Wintersemester: 01.06.-15.07.
Eine [https://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/studium/MA_1._Bewerbung Übersicht über die Bewerbungsfristen aller Masterstudiengänge] finden Sie unter dem
Link.
Der Masterstudiengang baut i.d.R. auf den Bachelorstudiengang auf. Durch die Bewerbung für einen Masterstudiengang wird der Zugang zum Masterstudiengang geprüft.
 
'''2. Zugangs-/Zulassungsbescheid abwarten'''
 
Die Bescheide werden ab Anfang Februar bzw. ab Anfang August über das Onlineportal zum Download bereitgestellt.
 
'''3. Einschreibeunterlagen einreichen'''
 
Bei '''zulassungsbeschränkten Studiengängen''' muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist (online-Bescheid) der Antrag auf Umschreibung bzw. die Einschreibungsunterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Hierbei wird dann vermerkt, dass der Studienplatz angenommen wird. Der Studienplatz ist dadurch bis zum 15.05. bzw. 15.11. reserviert. Fehlende Unterlagen (i. d. R. das Bachelorzeugnis bzw. eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen des Bachelorabschlusses) können hierbei bis spätestens 15.05. für das Sommersemester bzw. 15.11. für das Wintersemester nachgereicht werden. Die Einschreibung bzw. Umschreibung kann jedoch erst dann bearbeitet werden, wenn die Unterlagen komplett vorliegen!
 
Bei '''zulassungsfreien Masterstudiengängen''' ist daher der Umschreibungs- bzw. Einschreibungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen vollständig bis zum 15.05.für das Sommersemester bzw. bis zum 15.11. für das Wintersemester einzureichen. Hierbei ist nach Erhalt des Zugangsbescheides (Bereitstellung über das Onlineportal) keine weitere Frist einzuhalten.
 
Studierende, die einen Kombi-Master mit Lehramtsausrichtung studieren möchten, und einen Praktikumsplatz für ein Praxissemester bei der BiSEd beantragen möchten, müssen sich bis zum  31.03. bzw. 30.09. umgeschrieben haben (diese Studiengänge sind zulassungsfrei – wichtig ist hierbei, dass ggfls. eine vorläufige Bescheinigung über den bestandenen Bachelorabschluss rechtzeitig beim Prüfungsamt beantragt wird, damit die Umschreibung bis zu diesem Datum möglich ist).
 
<u>'''Wichtig:'''</u> '''Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden''', um später die Umschreibung vornehmen zu können (Rückmeldezeitraum zum Sommersemester ca. Januar/ Februar, Rückmeldezeitraum für das Wintersemester ca. Juli/August)
 
Wenn bei der Umschreibung nur eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes über das Bestehen des Bachelorabschlusses eingereicht wird, kann die Umschreibung zwar schon bearbeitet werden, es ist jedoch das Bachelorzeugnis nach Erhalt in beglaubigter Kopie beim Studierendensekretariat nachzureichen (bis zur Rückmeldung zum folgenden Semester).
 
Nach der Umschreibung wird ein neuer Datenauszug für das jeweilige Semester ausgedruckt und zugeschickt. Hierbei werden die Angaben zum Studium aktualisiert (Angaben vom Bachelor- zum Masterstudiengang geändert).  
 

Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 06:51 Uhr

Der Inhalt dieser Seite ist in die Hinweise zur Studienorganisation umgezogen.