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| === Anrechnung im Kombi Bachelor ===
| | Der Inhalt diese Seite ist in [https://uni-bielefeld.de/themen/pruefungsrecht/anerkennung/ die Erläuterungen zum Prüfungsrecht] umgezogen. |
| Bei einer Anrechnung im Kombi-Bachelor ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nicht ohne Weiteres doppelt angerechnet werden können. Mit einem Bachelorabschluss müssen neben den inhaltlichen Anforderungen auch 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Genauso wie ein Modul oder Modulelement im Studienverlauf nur einmalig absolviert werden kann und Leistungspunkte kompensatorisch erworben werden müssen ist bei der Anrechnung zu verfahren (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#3._"Mehrfachstudium"_von_Modulen_oder_Modulelementen_-_§_12_BPO|Mehrfachstudium]]). Der Anrechnungsantrag enthält daher den Hinweis, ob eine Antragstellerin oder ein Antragsteller in einem anderen Fach einen Anrechnungsantrag gestellt hat. Insofern wird eine Absprache zwischen den verschiedenen beteiligten Fächern ermöglicht.
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Aktuelle Version vom 29. Juni 2023, 19:16 Uhr