Anrechnung und Einstufung: Erläuterungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''allgemeine Einführung''' in die Thematik der Anrechnung von Leistungen und der Einstufung in höhere Fachsemester findet sich [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#IV._Anrechnung%2C_Bewertung%2C_Benotung_und_Notenberechnung|hier]]. Die Abläufe der Verfahren und Antworten auf spezifische Fragestelltungen und Aspekte werden nachfolgend aufgeführt.
 
Anrechnungsverfahren und Entscheidungen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester sind nunmehr an der Universität Bielefeld einheitlich ausgestaltet. Die einzelnen Fakultäten werden in einem Prozess dieses Verfahren umsetzen.
 
Die jeweiligen Verfahrensabläufe werden hier beschrieben:
* Anrechnung von Leistungen ggf. mit Entscheidung über die Eintufung in ein höheres Fachsemester [link]
* Anrechnung von Leistungen nach einem Erasmus Aufenthalt [link]
 
 
=== Anrechnung im Kombi Bachelor ===
Bei einer Anrechnung im Kombi-Bachelor ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nicht ohne Weiteres doppelt angerechnet werden können. Mit einem Bachelorabschluss müssen neben den inhaltlichen Anforderungen auch 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Genauso wie ein Modul oder Modulelement im Studienverlauf nur einmalig absolviert werden kann und Leistungspunkte kompensatorisch erworben werden müssen ist bei der Anrechnung zu verfahren (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#3._"Mehrfachstudium"_von_Modulen_oder_Modulelementen_-_§_12_BPO|Mehrfachstudium]]). Der Anrechnungsantrag enthält daher den Hinweis, ob eine Antragstellerin oder ein Antragsteller in einem anderen Fach einen Anrechnungsantrag gestellt hat. Insofern wird eine Absprache zwischen den verschiedenen beteiligten Fächern ermöglicht.
 
=== Umrechnung von ausländischen Noten ===
Hilfreich ist das Informationsportal [http://anabin.kmk.org/no_cache/bildungswesen.html anabin]. Es kann ein Land ausgewählt werden und es erscheinen Informationen zum Bildungswesen, u.a. zum Notensystem der jeweiligen Hochschulen.
 
=== Individueller Ergänzungsbereich ===
Zuständig für die Anrechnung von Leistungen für den Individuellen Ergänzungsbereich ist das jeweilige Kernfach. Eine Anrechnung ist nicht in jedem Fall notwendig (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#9._Individueller_Ergänzungsbereich_-_§_16_BPO|§ 16 Abs. 2 BPO]]).
 
=== Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ===
Für die Prüfung der Äquivalenz ausländischer Bildungsabschlüsse ist das Studierendensekretariat Sachgebiet - Internationale Studierende zuständig.
 
=== Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen ===
Die BMBF-Initiative „ANKOM - Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“ hat sich unter verschiedenen Gesichtspunkte mit einer entsprechenden Anrechnung beschäftigt. Rechtlich ist eine Anrechnung möglich. Weitere Informationen zu ANKOM finden sich [http://ankom.his.de/ hier].
 

Aktuelle Version vom 29. Juni 2023, 19:16 Uhr

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