Anrechnung und Einstufung: Erläuterungen: Unterschied zwischen den Versionen

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''[[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#IV._Anrechnung,_Bewertung,_Benotung_und_Notenberechnung|Link]] zur allgemeinen Einführung in die Thematik der Anrechnung von Leistungen und der Einstufung in höhere Fachsemester.''
Der Inhalt diese Seite ist in [https://uni-bielefeld.de/themen/pruefungsrecht/anerkennung/ die Erläuterungen zum Prüfungsrecht] umgezogen.
 
Einheitliche Abläufe von Anrechnungs- und Einstufungsverfahren (Einstufung in ein höheres Fachsemester):
* Anrechnung von Leistungen ggf. mit Entscheidung über die Eintufung in ein höheres Fachsemester [[File:Anrechnung_Ablauf_allgemein_2012-07-16.pdf|(Ablauf allgemein)]]
* Anrechnung von Leistungen nach einem ERASMUS Aufenthalt [[File:Anrechnung_Ablauf_ERASMUS_2012-07-16.pdf|(Ablauf ERASMUS)]]
Die jeweiligen Fakultäten werden nach und nach diese Abläufe umsetzen.
 
 
Antworten auf spezifische Fragestellungen:
 
=== Anrechnungsantrag ===
Es gibt [[Anrechnungsformulare#Antragsformulare|Antragsformulare]], die entsprechend ausgefüllt werden müssen. Der Antrag ist sowohl unterschrieben als auch in elektronischer Form bei den jeweils [[Anrechnungsformulare#Anlaufstellen_Anrechnung|zuständigen Stellen]] abzugeben, eine Übersicht findet sich.
Folgende Angaben und Unterlagen werden für den Antrag benötigt (s. auch Antragsformular):
# Angabe, für welchen (Teil-)Studiengang (Studiengangsvariante) eine Anrechnung erfolgen soll.
# Angabe, ob zugleich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt wird.
# Eine tabellarische Übersicht der erbrachten Leistungen, für die die Anrechnung beantragt wird.
# Nachweise (im Original und in Kopie oder in beglaubigter Kopie) über bestandene sowie nicht-bestandene Leistungen (Transcript, Leistungsnachweise o.ä.).
# Erläuternde Unterlagen zu Art und Inhalt der Veranstaltungen und der Module (studiengangsbezogene Prüfungsordnung, Modulhandbuch; ggfs. weitere Unterlagen wie z.B. Studiengangsbeschreibung, Vorlesungsverzeichnis, Veranstaltungskommentare o.ä.).
# Angabe, ob Anrechnungsanträge bei anderen Fächern gestellt wurden.
Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden.
 
=== Entscheidung über Anrechnung und Einstufung  ===
Die Entscheidung wird je nach Fakultät von anderen Personen getroffen als denjenigen, bei denen der Antrag abzugeben ist. Die Form der Mitteilung erfolgt abhängig davon, ob und wie Studierende eingeschrieben sind. Details finden sich jeweils in den Abläufen [[Anrechnung_und_Einstufung:_Erläuterungen|(s.o.)]]. Die Vorlage für die Tabelle mit der Entscheidung über Anrechnung und Einstufung findet sich hier als [[File:Anrechnungsentscheidung_TABELLE.pdf|pdf]] oder [[File:Anrechnungsentscheidung_TABELLE.doc|doc]] Datei. Dieses Dokument wird vom Prüfungsamt weiter bearbeitet, von dort erfolgt die Mitteilung der Entscheidung (s. Ablauf).
 
=== Anrechnungsmaßstab ===
Verbindliche Vorgaben, Hinweise und Erläuterungen zum Anrechnungsmaßstab finden sich [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#a)_Begriff_und_Anrechnungsmaßstäbe|hier]].
 
=== Mitteilung der Entscheidung ===
Die Mitteilung der Entscheidung erfolgt in der Regel durch das zuständige Prüfungsamt.
=== Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen ===
Ein Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) ist in der Regel immer dann möglich, wenn es nach dem individuellen Studienbeginn eine neue Version von FsB gegeben hat. Dies wird in den jeweils FsB unter dem Punkt "Inkraftreten und Geltungsbereich" geregelt. Mit einem Wechsel können bisher erbrachte Leistungen angerechnet werden. Die Antragsformulare sehen ebenfalls die Option vor, einen FsB Wechsel zu beantragen.
 
=== Anrechnung im Kombi-Bachelor ===
Bei einer Anrechnung im Kombi-Bachelor ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nicht ohne Weiteres doppelt angerechnet werden können. Für einem Bachelorabschluss müssen neben den inhaltlichen Anforderungen auch 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Genauso wie ein Modul oder Modulelement im Studienverlauf nur einmalig absolviert werden kann und Leistungspunkte kompensatorisch erworben werden müssen, ist bei der Anrechnung zu verfahren (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#3._"Mehrfachstudium"_von_Modulen_oder_Modulelementen_im_Bachelorstudium_-_§_12_BPO|Mehrfachstudium]]). Der Anrechnungsantrag enthält daher die Frage, ob eine Antragstellerin oder ein Antragsteller in einem anderen Fach einen Anrechnungsantrag gestellt hat. Insofern wird eine Absprache zwischen den verschiedenen beteiligten Fächern ermöglicht.
 
=== Umrechnung von ausländischen Noten ===
Hilfreich ist das Informationsportal [http://anabin.kmk.org/no_cache/bildungswesen.html anabin]. Es kann ein Land ausgewählt werden, und es erscheinen Informationen zum Bildungswesen, u.a. zum Notensystem der jeweiligen Hochschulen. Bestehen insoweit Anhaltspunkte für eine erzielte Note nach dem Notenschema der BPO/MPO, wird eine Note festgesetzt. Ergeben sich keine Anhaltspunkte, erfolgt die Anrechnung mit "bestanden" (s. hierzu [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#b)_Verfahrensablauf|Anrechnungsregelungen]]). Bei Fragen steht Frau [[Person:155110|Karin Kruse]] zur Verfügung.
 
=== Individueller Ergänzungsbereich ===
Zuständig für die Anrechnung von Leistungen für den Individuellen Ergänzungsbereich ist das jeweilige Kernfach. Ein vollständiges Anrechnungsverfahren ist nicht in jedem Fall notwendig (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#9._Individueller_Ergänzungsbereich_im_Bachelorstudium_-_§_16_BPO|§ 16 Abs. 2 BPO]]). Sollten die beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, genügen der Nachweis entsprechender Leistungen und ein Antrag auf Anrechnung für den Individuellen Ergänzungsbereich.
 
=== Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ===
Für die Prüfung der Äquivalenz ausländischer Bildungsabschlüsse ist das Studierendensekretariat - Sachgebiet Internationale Studierende zuständig.
 
=== Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen ===
Eine Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen ist möglich ("Sonstige erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können angerechnet werden"; (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#1._Anrechnung_von_Studienzeiten_und_Leistungen_-_§_20_BPO|hier]]). Die BMBF-Initiative „ANKOM - Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“ hat sich unter verschiedenen Gesichtspunkten mit einer entsprechenden Anrechnung beschäftigt. Weitere Informationen zu ANKOM finden sich [http://ankom.his.de/ hier].
 
''Bei Fragen und Anregungen zu dieser Seite steht Herr [[Person:165332|Bastian Simon]] (Justitiar, Dez. II) zur Verfügung.''

Aktuelle Version vom 29. Juni 2023, 19:16 Uhr

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