Anrechnung und Einstufung: Informationen für Prüfungsämter: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Erläuterungen zur Verbuchung ===
=== Erläuterungen zur Verbuchung ===
Die Anrechnung von Leistungen muss derart in der Prüfungsverwaltung und im Transcript dokumentiert sein, dass sie ein Abbild der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" ist. Deshalb steht die Leistungsart "Anrechnung" zur Verfügung, auf die nur das Prüfungsamt zugreifen kann und für Fälle der Anrechnung zur Verfügung steht.  
Die Anrechnung von Leistungen muss derart in der Prüfungsverwaltung und im Transcript dokumentiert sein, dass sie ein Abbild der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" ist. Deshalb steht die Leistungsart "Anrechnung" zur Verfügung, auf die nur das Prüfungsamt zugreifen kann und für Fälle der Anrechnung zur Verfügung steht.  
Um eine einheitliche Handhabung und eine einheitliche Dokumentation der Anrechnung sicherzustellen, werden nachfolgend verschiedene Muster zur Verfügung gestellt.  
Um eine einheitliche Handhabung und eine einheitliche Dokumentation der Anrechnung sicherzustellen, wird wie folgt in der Prüfungsverwaltung verfahren:
* "Leistungserfassung ohne Veranstaltungsbezug" auswählen
* Leistungsname: Übernahme des Modulelements/Moduls aus der entsprechenden Spalte der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen"
* Semester: Angabe des Semesters der Anrechnungsentscheidung
* Zuordnung zu entsprechendem Modul oder Modulelement vornehmen (s. Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen")
* "Art" Anrechnung wählen,
** bei Anrechnung von Studienleistungen die Art "Anrechnung (ohne Benotung)",
** bei Anrechnung von Prüfungsleistungen Art "Anrechnung" wählen.
* Angabe im Freitextfeld: Übernahme des "Titels" aus der Spalte "Titel und ggf. Belegnummer" aus der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen".  


=== Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen ===
=== Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen ===
Eine Anrechnung anlässlich eines [[Anrechnung_und_Einstufung:_Erläuterungen#Wechsel_der_Fächerspezifischen_Bestimmungen|FsB-Wechsels]] erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anrechnungsverfahrens. Die Anrechnungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens  ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu.  
Eine Anrechnung anlässlich eines [[Anrechnung_und_Einstufung:_Erläuterungen#Wechsel_der_Fächerspezifischen_Bestimmungen|FsB-Wechsels]] erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anrechnungsverfahrens. Die Anrechnungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens  ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu.  

Version vom 20. September 2012, 15:13 Uhr

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Einheitliche Abläufe

Die Abläufe von Anrechnungs- und Einstufungsverfahren (Einstufung in ein höheres Fachsemester) sind nunmehr an der Universität Bielefeld einheitlich ausgestaltet. Ausführliche Informationen finden sich hier.

Antragsbearbeitung im Prüfungsamt

Studierende geben ihre Antragsformulare in der Regel im Prüfungsamt ab. Nur in wenigen Studiengängen nehmen andere Stellen die Anträge entgegen. Die Antragsformulare sowie eine Übersicht der Stellen, die die Anträge entgegennehmen, finden sich verlinkt auf den o.g. Seiten.

Im Prüfungsamt werden die Akten zumindest auf Vollständigkeit geprüft und es findet eine gewisse Vorprüfung statt. Je nach Absprache in der Fakultät wird bereits ein erster Vorschlag für die Anrechnung erstellt, also eine Zuordnung der anderweitig erbrachten Leistungen zu den Leistungen der Universität Bielefeld. Hierfür gibt es ein einheitliches Tabellendokument "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen"; pdf oder doc.

Anschließend werden der Antrag mit den Anlagen und das (ggf. vorausgefüllte) Tabellendokument "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" in elektronischer Form an die Stelle im Fach weitergegeben, welche die inhaltliche Entscheidung trifft. Die entsprechenden Stellen finden sich hier.

Nachdem die unterschriebene Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" (pdf oder doc) mit den anrechenbaren Leistungen und der Einstufungs-Entscheidung zusammen mit einer Begründung nicht-angerechneter Leistungen wieder an das Prüfungsamt weitergeleitet wurde (möglichst auch in elektronischer Form), wird wie in den Abläufen beschrieben verfahren:

Einstufungsbescheid erstellen

Das Prüfungsamt erstellt, falls beantragt, auf Grundlage der Entscheidung über die Einstufung einen Einstufungsbescheid und händigt diesen dem Antragsteller aus. Ein Muster für den Einstufungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" mit der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.

Mitteilung der Anrechnungsentscheidung

  • für Studierende der Universität Bielefeld, die bereits an der Fakultät des Studiengangs, für den die Anrechnung beantragt wird, eingeschrieben sind:
    • Die Anrechnungsentscheidung wird durch den Eintrag der angerechneten Leistungen in die Prüfungsverwaltung dokumentiert, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.
    • Der Antragsteller wird per E-Mail (s. Muster) im Auftrag des Dekans darüber informiert, dass die Entscheidung in der Prüfungsverwaltung (Transcript) dokumentiert wurde und erhält Hinweise zum Verfahren.
    • Auf Wunsch des Antragstellers wird ein Anrechnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) durch das Prüfungsamt erstellt, in dem ggfs. begründet wird, warum nicht alle Leistungen wie beantragt angerechnet wurden. Ein Muster für den Anrechnungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" mit der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
  • für Studierende der Universität Bielefeld, die noch nicht an der Fakultät des Studiengangs, für den die Anrechnung beantragt wird, eingeschrieben sind:
    • Dem Antragsteller wird per E-Mail (s. Muster)die Anrechnungsentscheidung in Form der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" zugeschickt.
    • Für die Eintragung der Leistungen nach erfolgter Einschreibung in den gewünschten Studiengang muss der Antragsteller im Prüfungsamt vorstellig werden. Nunmehr erfolgt die Verbuchung, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.
    • Auf Wunsch des Antragstellers wird ein Anrechnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) durch das Prüfungsamt erstellt, in dem ggfs. begründet wird, warum nicht alle Leistungen wie beantragt angerechnet wurden. Ein Muster für den Anrechnungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" mit der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
  • für Antragsteller, die nicht an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind:
    • Es wird durch das Prüfungsamt ein Anrechnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung und Begründung) erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt. Ein Muster für den Anrechnungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" mit der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
    • Nach erfolgter Einschreibung muss der Antragsteller im Prüfungsamt vorstellig werden, um die angerechneten Leistungen in das Transcript eingegeben zu lassen. Nunmehr erfolgt die Verbuchung, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.

Erläuterungen zur Verbuchung

Die Anrechnung von Leistungen muss derart in der Prüfungsverwaltung und im Transcript dokumentiert sein, dass sie ein Abbild der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen" ist. Deshalb steht die Leistungsart "Anrechnung" zur Verfügung, auf die nur das Prüfungsamt zugreifen kann und für Fälle der Anrechnung zur Verfügung steht. Um eine einheitliche Handhabung und eine einheitliche Dokumentation der Anrechnung sicherzustellen, wird wie folgt in der Prüfungsverwaltung verfahren:

  • "Leistungserfassung ohne Veranstaltungsbezug" auswählen
  • Leistungsname: Übernahme des Modulelements/Moduls aus der entsprechenden Spalte der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen"
  • Semester: Angabe des Semesters der Anrechnungsentscheidung
  • Zuordnung zu entsprechendem Modul oder Modulelement vornehmen (s. Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen")
  • "Art" Anrechnung wählen,
    • bei Anrechnung von Studienleistungen die Art "Anrechnung (ohne Benotung)",
    • bei Anrechnung von Prüfungsleistungen Art "Anrechnung" wählen.
  • Angabe im Freitextfeld: Übernahme des "Titels" aus der Spalte "Titel und ggf. Belegnummer" aus der Tabelle "Zuordnung der anrechenbaren Leistungen".

Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen

Eine Anrechnung anlässlich eines FsB-Wechsels erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anrechnungsverfahrens. Die Anrechnungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu.