Erläuterungen zum Formular für die Lehrangebotserhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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In dieser Spalte sind Angaben für Lehrveranstaltungen zu machen, die nicht regelmäßig -chentlich über das Semester verteilt stattfinden (z. B. Blockveranstaltungen oder Exkursionen). Die eingetragene Stundenzahl wird bei der Auswertung auf die Vorlesungswochen im Se-mester (einheitlicher Divisor = 15) umgerechnet. Für Exkursionen werden pro Tag höchstens 10 Stunden angerechnet (§ 4 (2) LVV).
In dieser Spalte sind Angaben für Lehrveranstaltungen zu machen, die nicht regelmäßig wöchentlich ('''was ist mit 14-täglich?''') über das Semester verteilt stattfinden (z. B. Blockveranstaltungen oder Exkursionen).  
 
Die eingetragene Stundenzahl wird bei der Auswertung auf die Vorlesungswochen im Semester (einheitlicher Divisor = 15) umgerechnet. Für Exkursionen werden pro Tag höchstens 10 Stunden angerechnet (§ 4 (2) LVV).


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Version vom 23. Januar 2008, 18:12 Uhr


Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Erhebung des Wintersemesters 2007/2008.

ACHTUNG: Dies ist noch der Originaltext, es ist noch keine Anpassung an das elektronische Formular erfolgt!


Zu Spalte 4

Hier ist die Art der Lehrveranstaltung gemäß Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) anzugeben:

Vorlesung (V), Übung (Ü), Seminar (S), Kolloquium (Ko), Repetitorium (R), Praktika (Pr), Pro-jekt (Pj), Arbeitsgemeinschaft (AG). Exkursion (E).

Andere Lehrveranstaltungen bitte benennen. Sofern sich eine Lehrveranstaltung (LV) aus unterschiedlichen LV-Arten (z.B. V + Ü) zusammensetzt und in unterschiedlichen Gruppen bzw. mit unterschiedlichen Lehrenden durchgeführt wird (z.B. V = 1 Mitveranstalter, Ü = 3 Mitveranstalter), bitte unter der gleichen LV-Nr. für jede LV-Art eine Zeile ausfüllen (geht nicht in der eKVV Ausfüllhilfe!).

Dies gilt insbesondere für Parallelveranstaltungen im Rahmen der neuen Bachelor-Studiengänge.

Zu Spalte 5

Nach der LVV werden Lehrveranstaltungen wie folgt auf die Lehrverpflichtung angerechnet:

Lehrveranstaltungen mit ständiger Betreuung:

Faktor 1,0
V, Ü, S, Ko, R
Faktor 0,5
andere Veranstaltungen wie Pr, Pj, AG
Faktor 0,3
E

Lehrveranstaltungen ohne ständige Betreuung:

Lehrveranstaltungen, bei denen nach ihrer Art eine ständige Betreuung nicht erforderlich ist, werden generell mit dem Faktor 0,3 auf die Lehrverpflichtung angerechnet.

Zu Spalte 6

Bitte die durchschnittliche Anzahl der Teilnehmer/innen, die die Lehrveranstaltung besucht haben, angeben. Sofern die LV mit den selben Mitveranstalten in mehreren Gruppen durchgeführt wurde, dies bitte entsprechend vermerken (z. B. 3 Gruppen à 20).

Zu Spalte 7

Bitte die Stundenzahl der Lehrveranstaltung in Semesterwochenstunden (SWS) und die Verteilung auf die Semesterwoche mit Angabe der Wochentage angeben.

Zu Spalte 8

In dieser Spalte sind Angaben für Lehrveranstaltungen zu machen, die nicht regelmäßig wöchentlich (was ist mit 14-täglich?) über das Semester verteilt stattfinden (z. B. Blockveranstaltungen oder Exkursionen).

Die eingetragene Stundenzahl wird bei der Auswertung auf die Vorlesungswochen im Semester (einheitlicher Divisor = 15) umgerechnet. Für Exkursionen werden pro Tag höchstens 10 Stunden angerechnet (§ 4 (2) LVV).

Zu Spalte 9

Hier sind Angaben darüber zu machen, ob es sich bei der Lehrveranstaltung um eine Pflicht- (P), Wahlpflicht- (WP) oder Wahlveranstaltung (W) handelt. Außerdem wird um Angabe ge-beten, ob die Veranstaltung dem Grundstudium (G) oder dem Hauptstudium (H) zuzurech-nen ist. Beide Angaben bitte mit einem Schräg-strich trennen.

Falls die Lehrveranstaltung einem Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiengang zuzuord-nen ist, bitte mit ¿Ba¿, ¿Ma¿ oder ¿Prom¿ kennzeichnen.

Zu Spalte 10

Wird eine Lehrveranstaltung von mehreren Lehrenden angeboten, ist hier die Anzahl der beteiligten Mitveranstalter und das Maß ihrer Lehrbeteiligung anzugeben. Lehrveranstaltun-gen, an denen zwei oder mehr Lehrpersonen beteiligt sind, werden diesen entsprechend dem Maß ihrer Lehrbeteiligung anteilig angerechnet. Falls eine Lehrveranstaltung fach- oder leh-reinheitübergreifend durchgeführt wird, darf sie bei den beteiligten Lehrpersonen insgesamt höchstens dreifach, bei einer Lehrperson höchstens einmal angerechnet werden.

Zu Spalte 11

Die nachstehende Tabelle enthält Mustereinträge und Berechnungsbeispiele für die Ermittlung des anrechenbaren Lehrangebotes: