Anrechnung und Einstufung: Erläuterungen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Umrechnung von ausländischen Noten ===
=== Umrechnung von ausländischen Noten ===
Informationsportal [http://anabin.kmk.org/no_cache/bildungswesen.html anabin]. Es kann ein Land ausgewählt werden und es erscheinen Informationen zum Bildungswesen, u.a. zum Notensystem der jeweiligen Hochschulen.  
Hilfreich ist das Informationsportal [http://anabin.kmk.org/no_cache/bildungswesen.html anabin]. Es kann ein Land ausgewählt werden und es erscheinen Informationen zum Bildungswesen, u.a. zum Notensystem der jeweiligen Hochschulen.  


=== Individueller Ergänzungsbereich ===
=== Individueller Ergänzungsbereich ===
Zuständig für die Anrechnung von Leistungen für den Individuellen Ergänzungsbereich ist das jeweilige Kernfach. Eine Anrechnung ist nicht in jedem Fall notwendig (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#9._Individueller_Ergänzungsbereich_-_§_16_BPO|§ 16 Abs. 2 BPO]]).
Zuständig für die Anrechnung von Leistungen für den Individuellen Ergänzungsbereich ist das jeweilige Kernfach. Eine Anrechnung ist nicht in jedem Fall notwendig (s. [[Erläuterungen_zu_den_"Rahmenprüfungsordnungen"_(Studienmodell_2011)#9._Individueller_Ergänzungsbereich_-_§_16_BPO|§ 16 Abs. 2 BPO]]).



Version vom 22. Mai 2012, 18:13 Uhr

Ein Einführung in die Thematik der Anrechnung von Leistungen und der Einstufung in höhere Fachsemester findet sich hier. Spezifische Fragestelltungen und Aspekte werden nachfolgend aufgeführt.

Anrechnung im Kombi Bachelor

Bei einer Anrechnung im Kombi-Bachelor ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nicht ohne Weiteres doppelt angerechnet werden können. Mit einem Bachelorabschluss müssen neben den inhaltlichen Anforderungen auch 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Genauso wie ein Modul oder Modulelement im Studienverlauf nur einmalig absolviert werden kann und Leistungspunkte kompensatorisch erworben werden müssen ist bei der Anrechnung zu verfahren (s. Mehrfachstudium). Der Anrechnungsantrag enthält daher den Hinweis, ob eine Antragstellerin oder ein Antragsteller in einem anderen Fach einen Anrechnungsantrag gestellt hat. Insofern wird eine Absprache zwischen den verschiedenen beteiligten Fächern ermöglicht.

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Für die Prüfung der Äquivalenz ausländischer Bildungsabschlüsse ist das Studierendensekretariat Sachgebiet - Internationale Studierende zuständig.

Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen

Die BMBF-Initiative „ANKOM - Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“ hat sich unter verschiedenen Gesichtspunkte mit einer entsprechenden Anrechnung beschäftigt. Rechtlich ist eine Anrechnung möglich. Weitere Informationen zu ANKOM finden sich hier.

Umrechnung von ausländischen Noten

Hilfreich ist das Informationsportal anabin. Es kann ein Land ausgewählt werden und es erscheinen Informationen zum Bildungswesen, u.a. zum Notensystem der jeweiligen Hochschulen.

Individueller Ergänzungsbereich

Zuständig für die Anrechnung von Leistungen für den Individuellen Ergänzungsbereich ist das jeweilige Kernfach. Eine Anrechnung ist nicht in jedem Fall notwendig (s. § 16 Abs. 2 BPO).