Anrechnung und Einstufung: Erläuterungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Es gibt Antragsformulare [link], die entsprechend ausgefüllt werden müssen. Der Antrag ist bei den jeweils zuständigen Stellen abzugeben, eine Übersicht findet sich hier [link PEVZ-Liste]. | |||
Folgende Angaben und Unterlagen werden für den Antrag benötigt: | |||
# Angabe für welchen (Teil-)Studiengang eine Anrechnung erfolgen soll. | |||
# Angabe, ob zugleich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt wird. | |||
# Eine tabellarische Übersicht der erbrachten Leistungen (s. Antragsformular), für die die Anrechnung beantragt wird. | |||
# Nachweise (im Original oder in beglaubigter Kopie) über bestandene, sowie nicht-bestandene Leistungen (Transcript, Leistungsnachweise o.ä.). | |||
# Erläuternde Unterlagen zu Art und Inhalt der Veranstaltung (studiengangsbezogene Prüfungs-ordnung, Modulhandbuch; ggfs. weitere Unterlagen wie z.B. Studiengangsbeschreibung, Vorlesungsverzeichnis, Veranstaltungskommentare o.ä.). | |||
# Angabe, ob Anrechnungsanträge bei anderen Fächern gestellt wurden. | |||
=== Entscheidung über Anrechnung und Einstufung === | |||
Die Entscheidung wird je nach Fakultät von anderen Personen getroffen als denjenigen bei denen der Antrag abzugeben ist. | |||
=== Mitteilung der Entscheidung === | |||
Die Mitteilung der Entscheidung erfolgt in der Regel durch das zuständige Prüfungsamt. | |||
=== Anrechnung im Kombi Bachelor === | === Anrechnung im Kombi Bachelor === |
Version vom 22. Mai 2012, 19:01 Uhr
Eine allgemeine Einführung in die Thematik der Anrechnung von Leistungen und der Einstufung in höhere Fachsemester findet sich hier. Die Abläufe der Verfahren und Antworten auf spezifische Fragestelltungen und Aspekte werden nachfolgend aufgeführt.
Anrechnungsverfahren und Entscheidungen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester sind nunmehr an der Universität Bielefeld einheitlich ausgestaltet. Die einzelnen Fakultäten werden in einem Prozess dieses Verfahren umsetzen.
Die jeweiligen Verfahrensabläufe werden hier beschrieben:
- Anrechnung von Leistungen ggf. mit Entscheidung über die Eintufung in ein höheres Fachsemester [link]
- Anrechnung von Leistungen nach einem Erasmus Aufenthalt [link]
Anrechnungsantrag
Es gibt Antragsformulare [link], die entsprechend ausgefüllt werden müssen. Der Antrag ist bei den jeweils zuständigen Stellen abzugeben, eine Übersicht findet sich hier [link PEVZ-Liste]. Folgende Angaben und Unterlagen werden für den Antrag benötigt:
- Angabe für welchen (Teil-)Studiengang eine Anrechnung erfolgen soll.
- Angabe, ob zugleich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt wird.
- Eine tabellarische Übersicht der erbrachten Leistungen (s. Antragsformular), für die die Anrechnung beantragt wird.
- Nachweise (im Original oder in beglaubigter Kopie) über bestandene, sowie nicht-bestandene Leistungen (Transcript, Leistungsnachweise o.ä.).
- Erläuternde Unterlagen zu Art und Inhalt der Veranstaltung (studiengangsbezogene Prüfungs-ordnung, Modulhandbuch; ggfs. weitere Unterlagen wie z.B. Studiengangsbeschreibung, Vorlesungsverzeichnis, Veranstaltungskommentare o.ä.).
- Angabe, ob Anrechnungsanträge bei anderen Fächern gestellt wurden.
Entscheidung über Anrechnung und Einstufung
Die Entscheidung wird je nach Fakultät von anderen Personen getroffen als denjenigen bei denen der Antrag abzugeben ist.
Mitteilung der Entscheidung
Die Mitteilung der Entscheidung erfolgt in der Regel durch das zuständige Prüfungsamt.
Anrechnung im Kombi Bachelor
Bei einer Anrechnung im Kombi-Bachelor ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nicht ohne Weiteres doppelt angerechnet werden können. Mit einem Bachelorabschluss müssen neben den inhaltlichen Anforderungen auch 180 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Genauso wie ein Modul oder Modulelement im Studienverlauf nur einmalig absolviert werden kann und Leistungspunkte kompensatorisch erworben werden müssen ist bei der Anrechnung zu verfahren (s. Mehrfachstudium). Der Anrechnungsantrag enthält daher den Hinweis, ob eine Antragstellerin oder ein Antragsteller in einem anderen Fach einen Anrechnungsantrag gestellt hat. Insofern wird eine Absprache zwischen den verschiedenen beteiligten Fächern ermöglicht.
Umrechnung von ausländischen Noten
Hilfreich ist das Informationsportal anabin. Es kann ein Land ausgewählt werden und es erscheinen Informationen zum Bildungswesen, u.a. zum Notensystem der jeweiligen Hochschulen.
Individueller Ergänzungsbereich
Zuständig für die Anrechnung von Leistungen für den Individuellen Ergänzungsbereich ist das jeweilige Kernfach. Eine Anrechnung ist nicht in jedem Fall notwendig (s. § 16 Abs. 2 BPO).
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Für die Prüfung der Äquivalenz ausländischer Bildungsabschlüsse ist das Studierendensekretariat Sachgebiet - Internationale Studierende zuständig.
Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen
Die BMBF-Initiative „ANKOM - Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“ hat sich unter verschiedenen Gesichtspunkte mit einer entsprechenden Anrechnung beschäftigt. Rechtlich ist eine Anrechnung möglich. Weitere Informationen zu ANKOM finden sich hier.