Regelungen zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen für Studierende mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BIS Wiki
(Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „Der Inhalt dieser Seite ist in das [https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/ekvv/ekvv-fur-studierende/my-ekvv/#comp_00005f5ecea4_000000062c_5421 Campus-Support Portal] umgezogen.“)
Markierung: Ersetzt
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Category:eKVV]] [[Category:Handbuch Prüfungsverwaltung: Studierende]] [[Category:FAQ]]
Der Inhalt dieser Seite ist in das [https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/ekvv/ekvv-fur-studierende/my-ekvv/#comp_00005f5ecea4_000000062c_5421 Campus-Support Portal] umgezogen.
Die unten stehende e-Mail zum Verfahren wurde am 05.08.2010 vom Studierendensekretariat an alle Studierenden geschickt. Mittlerweile wurde das Verfahren dahingehend erweitert, dass bei Neu-Einschreibungen direkt erhoben wird, ob es sich bei den Studierenden um Eltern minderjähriger Kinder (im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)) handelt.
 
<pre>
Per E-Mail von studsek@uni-bielefeld.de:
 
Die nachfolgende E-Mail gilt NICHT für GasthörerInnen oder
Studierende in weiterbildenden Studiengängen:
 
Liebe Studierende,
 
wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die Universität Bielefeld bereits
seit dem Jahr 2006 als "familienfreundliche Hochschule" zertifiziert.
 
Ab dem Wintersemester 2010/2011 wird auf freiwilliger Basis das Merkmal
"Status Eltern" erhoben, um auf diesem Weg die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass beginnend im Sommersemester 2011 diesem Personenkreis
beispielsweise Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in
teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen eingeräumt werden kann.
 
Wenn Sie also minderjährige Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder bei eingetragenen
Lebensgemeinschaften pflegen und erziehen, wird für Sie dieser Status
eingetragen. Zur Erhebung ist es erforderlich, ähnlich wie bei einem
Antrag auf Beitragsermäßigung/-befreiung entsprechende Nachweise,
beispielsweise Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, beizufügen.
 
Für etwaigen Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
 
</pre>
 
>> [https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/studierendensekretariat/kontaktformular/ Zum Kontaktformular des StudSeks]
 
 
== Anzeige im eKVV und in der BIS-Prüfungsverwaltung ==
 
Als Studierende können Sie sowohl im eKVV wie auch in der BIS-Prüfungsverwaltung einsehen, ob Ihr Elternstatus im Studierendensekretariat registriert ist. Sie finden diese Angaben in den Seiten zur [https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/Benvw_Einschreibungsdaten.jsp?login=x Anzeige der eigenen Einschreibungsdaten].
 
== Berücksichtigung des Elternstatus bei Platzvergabeverfahren in teilnahmebeschränkten Veranstaltungen ==
 
Nachdem die Universität Bielefeld als familienfreundliche Hochschule zertifiziert wurde, möchte sie Studierenden mit Kindern bei der Organisation des Studienalltags besonders entgegen kommen, insbesondere bei der Vergabe von Plätzen in teilnahmebeschränkten Veranstaltungen.
 
Erstmalig für die Platzvergaben zum Sommersemester 2011 wurde die Anzeige des Attributs "Eltern" in die vom BIS unterstütze Platzvergabe-Software aufgenommen. Dies bedeutet konkret, dass bei den betreffenden Studierenden der Zusatz [ELTERN] zum Namen angezeigt wird. In der Platzvergabe-Software können die Studierenden mit Kind ausgewählt werden.
 
=== Wer kann den Elternstatus einsehen? ===
Der Elternstatus kann neben den Studierenden selbst nur von den "Belegmanager*innen" in den Fakultäten eingesehen werden. Mit dieser Funktion sind diejenigen Mitarbeiter*innen bezeichnet, die Platzvergabeverfahren durchführen und deshalb die Teilnahmelisten aller Veranstaltungen einer Fakultät einsehen können. Das Attribut "Eltern" wird für Belegmanager*innen nicht nur im eKVV angezeigt (dort auf der Studierenden-Detailseite, zu erreichen z.B. über Eingabe der Matrikelnummer in das Fenster der Schnellsuche) sondern wurde, wie zuvor beschrieben, auch in die Platzvergabe aufgenommen und dort angezeigt.
 
Sollte es für andere Beschäftigte in der Fakultät für die Organisation der Lehre entscheidend sein darüber informiert zu werden, ob Studierende Eltern sind, müssten sie sich an die oder den jeweiligen Belegmanager*in wenden.
 
=== Wie wird der Elternstatus in der Platzvergabe-Software berücksichtigt? ===
Der Elternstatus geht '''nicht''' in den Verteilalgorithmus des automatischen Platzvergabeverfahrens ein. Das bedeutet also, dass Eltern nicht per se bei der Zuteilung von Plätzen bevorzugt werden.
 
Als Belegmanager*in sehen Sie in der Platzvergabe-Anwendung das Attribut "Eltern" in der Übersichtsseite der Studierenden, können aber auch gezielt danach suchen und sich so alle Studierenden mit Eltern-Status anzeigen lassen.
=== Wie soll mit dem Eltern-Status bei Platzvergaben umgegangen werden? ===
Das Elternattribut geht nicht in den Verteil-Algorithmus der
Platzvergabe ein. Die Anzeige ist vielmehr dafür bestimmt, dass
Belegmanager*innen bei der manuellen Nachpflege der Vergabe oder in
Härtefallsprechstunden Studierende, die Eltern sind, identifizieren können. Vor diesem Hintergrund bekommt die Empfehlung, eine Härtefallsprechstunde anzubieten, eine besondere Relevanz.
Die besondere Berücksichtigung von Studierenden mit Kindern bei der Vergabe von Plätzen, bedeutet nicht, dass Eltern in jedem Fall ein Anrecht auf einen Platz in beliebigen Veranstaltungen haben. Es bleibt wie bisher abzuwägen, ob die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung im Studienverlauf zum aktuellen Zeitpunkt notwendig ist, oder ggf. auf ein folgendes Semester verschoben werden kann.
 
----
Lesen Sie hier mehr zum [http://www.uni-bielefeld.de/familie/ Familienservice] der Universität

Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 15:11 Uhr

Der Inhalt dieser Seite ist in das Campus-Support Portal umgezogen.