Leistungsübersichten und Transcripte

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Version vom 7. Februar 2020, 16:30 Uhr von bisinfo>skerfien

Die Anlässe, warum sich Studierende eine Bescheinigung zum Leistungsstand vom Prüfungsamt ausstellen lassen wollen, sind vielfältig.

Für rein dokumentarische Zwecke des Studienfortschritts empfehlen wir Studierenden, sich aus ihrer Prüfungsverwaltung selbst eine Leistungsübersicht auszudrucken (vgl. Hilfeseite für Studierende).

Das vorläufige Transcript, das das Prüfungsamt ausgibt, muss von den Studierenden schriftlich bei jedem beteiligten Fach-Prüfungsamt mit Hilfe des Zeugnisantrags beantragt werden.

Details und Hinweise

Ein Zwischentranscript mit vorläufiger Endnote, nach Modulen sortiert und mit Modulnoten soll nur in Abschlussnähe und nicht mehr als einmal im Semester von Prüfungsamt ausgegeben werden.

Wie bei einem Studienabschluss müssen Module geprüft und eingefroren werden. Auch die einzelnen Fächer sollen eingefroren werden. Der Studienabschluss über mehrere Fächer hinweg kann allerdings nur im Abschlusstranscript verbucht werden. Eine vorläufige Gesamtnote mit einer Gesamt-LP-Zahl kann deswegen nur in den Erläuterungstext des Kernfachs notiert werden (s.u. "Erläuterungstext").

Nur vollständig abgeschlossene Module werden eingefroren und bei der Berechnung der vorläufigen Note berücksichtigt, weil nur für abgeschlossene Module Leistungspunkte vergeben werden. Die Nutzung des Notenrechners ist möglich.

Zur Berechnung der vorläufigen Fachnote werden die Noten der abgeschlossenen Module mit den LP der abgeschlossenen Noten gewichtet. Bei der Berechnung einer vorläufigen Gesamtnote werden die Noten der Fächer mit den tatsächlich vergebenen LP der Fächer ins Verhältnis gesetzt.

Für das Kernfach wird die Fachnote beim Einfrieren des Faches systemseitig sehr prominent dargestellt. Um Verwechslungen mit der Gesamtnote vorzubeugen, sollte diese Note beim Fach entfernt und in den Erklärungstext (s. den folgenden Abschnitt) übertragen werden.

Die Zusammenarbeit bei mehreren beteiligten Prüfungsämtern erfolgt genauso wie bei der Erstellung eines Abschluss-Transcripts: Das Nebenfach-Prüfungsamt meldet den Abschluss an das federführende Fach.

Erläuterungstext

Das Zwischentranscript ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Es soll folgenden Erläuterungstext im federführenden Fach enthalten:

„Dieses Transcript dokumentiert die Leistungen eines noch nicht abgeschlossenen Studiums. Es handelt sich um einen Ausdruck aus der Prüfungsverwaltung der Universität Bielefeld. Die vorläufige Abschlussnote errechnet sich aus den Modulnoten aller bereits abgeschlossenen Module. Alle aufgeführten Leistungen gehen zurück auf Leistungsmeldungen, die nach Überprüfung durch das Prüfungsamt in die Prüfungsverwaltung übernommen wurden. Eine darüber hinausgehende Bestätigung durch das Prüfungsamt erfolgt nicht.

Vorläufige Fachnote im Kernfach xyz: a,b (1xx von 120 LP)
Vorläufige Fachnote im Nebenfach uvw: a,b (x0 von 60 LP)
Vorläufige Gesamtnote: a,b (1xx von 180 LP)

Datum, ggf. Kurzzeichen SachbearbeiterIn"

In dem oder den weiteren Fächern genügt es, einen kürzeren Text einzutragen:

"Vorläufige Fachnote im Nebenfach: a,b (x0 von 60 LP)
Datum, ggf. Kurzzeichen SachbearbeiterIn"

Das federführende Prüfungsamt kann der/dem einzelnen Studierenden das PDF-Dokument in der BIS-Prüfungsverwaltung zur Verfügung stellen. Das Dokument wird nicht automatisch aktualisiert.