Umschreibung Master

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Version vom 30. Juli 2019, 12:48 Uhr von bisinfo>bsimon


Informationen für BAföG Empfänger*innen

Sie befinden sich in der Endphase Ihres Bachelorstudiums, wollen ein Masterstudium anschließen und hierfür BAföG beziehen?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Das Ergebnis ihres Bachelorabschlusses müssen Sie grundsätzlich im August oder September bzw. Februar oder März mitgeteilt bekommen. Sollte dieser Zeitraum aus prüfungstechnischen oder organisatorischen Gründen absehbar nicht einhaltbar sein, kann es sein, dass Sie nicht fortlaufend zwischen Bachelor- und Masterstudium BAföG erhalten werden. In Ihrem eigenen Interesse raten wir dringend dazu, sich rechtzeitig an Ihr BAföG – Amt zu wenden und individuell über förderungsrechtliche Konsequenzen beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang beraten zu lassen. Eine Erstberatung kann auch durch die Sozialberatung des AStA der Universität Bielefeld erfolgen.

Sollte das Ergebnis der Beratung sein, dass Sie voraussichtlich von einer „BAföG-Lücke“ betroffen sein werden, weil Ihr Bachelorabschluss zu spät erreicht wird, können wir Bachelorstudierenden der Universität Bielefeld unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit anbieten, sich befristet in den Masterstudiengang einzuschreiben. Eine solche vorläufige Einschreibung in den Master kann dazu führen, dass Sie von keiner BAföG-Lücke betroffen sind.

Da wir bei der vorläufigen Einschreibung auf eine Rückmeldung in den bisherigen Bachelorstudiengang setzen, können wir aktuell keine Lösung für Hochschulwechsel*innen anbieten. Hochschulwechsler*innen haben zur Vermeidung einer BAföG-Lücke nur die Möglichkeit, ihre bisherige Hochschule dafür zu sensibilisieren, dass Ihnen das Ergebnis ihres Bachelorabschlusses im August oder September bzw. Februar oder März mitgeteilt wird.


Sie haben sich durch das BAföG Amt oder die Sozialberatung des AStA beraten lassen und das Ergebnis der Beratung ist, dass Sie sich zur Vermeidung einer Föderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium vorläufig in den Master einschreiben sollten. Bitte gehen Sie wie folgt vor:


Ablauf vorläufige Einschreibung in einen Masterstudiengang im 1. Fachsemester aus wichtigem Grund

1. Studierende/r meldet sich regulär für den Bachelor zurück.

2. Studierende/r lässt sich vom Prüfungsamt bescheinigen, dass Abschluss voraussichtlich bis zum 15.05. / 15.11. erreicht wird (Prognose, keine "4,0 Bescheinigung").

3. Studierende/r füllt aus:

4. Studierende/r vereinbart einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeitung des Studierendensekretariats (s. Buchstabengruppe) und schickt dieser Person direkt ausgefüllte zuvor genannten Dateien.

5. Studierende/r erscheint bei der zuständigen Sachbearbeitung im Studierendensekretariat und bringt mit:

  • Zugangs- / Zulassungsbescheide für den Masterstudiengang;
  • Bestätigungsmail des Prüfungsamtes, dass Bachelorabschluss voraussichtlich erreicht wird (s. Punkt 2);
  • Ausdruck von Antrag und Bescheid, der Antrag wird unterschrieben (s. Punkt 3).

6. Studierendensekretariat überprüft Rückmeldung und, wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Bescheid über die vorläufige Einschreibung / Formblatt 2 (s.o.) unterzeichnet / gesiegelt und an Studierende/n ausgegeben. Das Formblatt 2 ist zur Vorlage beim BAföG - Amt gedacht. Die vorläufige Einschreibung ist befristet bis zum 15.06. / 15.12.

7. Studierende/r schreibt sich regulär in den entsprechenden Masterstudiengang um (s. nachfolgendes Verfahren).

Entsprechende Anträge auf vorläufige Einschreibung können ab Beginn des Rückmeldezeitraumes und längstens bis zum 15.12. / 15.06. gestellt werden.


Regulärer Ablauf für die Umschreibung in Masterstudiengänge im 1. Fachsemester:

1. Bewerbung

Für alle Masterstudiengänge ist zunächst eine online-Bewerbung über das Internet-Portal innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich.

Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

  • für ein Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
  • für ein Wintersemester: 01.06.-15.07.

Eine Übersicht über die Bewerbungsfristen aller Masterstudiengänge finden Sie unter dem Link. Der Masterstudiengang baut i.d.R. auf den Bachelorstudiengang auf. Durch die Bewerbung für einen Masterstudiengang wird der Zugang zum Masterstudiengang geprüft.

2. Zugangs-/Zulassungsbescheid abwarten

Die Bescheide werden ab Anfang Februar bzw. ab Anfang August über das Onlineportal zum Download bereitgestellt.

3. Einschreibeunterlagen einreichen

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist (online-Bescheid) der Antrag auf Umschreibung bzw. die Einschreibungsunterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Hierbei wird dann vermerkt, dass der Studienplatz angenommen wird. Der Studienplatz ist dadurch bis zum 15.05. bzw. 15.11. reserviert. Fehlende Unterlagen (i. d. R. das Bachelorzeugnis bzw. eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen des Bachelorabschlusses) können hierbei bis spätestens 15.05. für das Sommersemester bzw. 15.11. für das Wintersemester nachgereicht werden. Die Einschreibung bzw. Umschreibung kann jedoch erst dann bearbeitet werden, wenn die Unterlagen komplett vorliegen!

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen ist daher der Umschreibungs- bzw. Einschreibungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen vollständig bis zum 15.05.für das Sommersemester bzw. bis zum 15.11. für das Wintersemester einzureichen. Hierbei ist nach Erhalt des Zugangsbescheides (Bereitstellung über das Onlineportal) keine weitere Frist einzuhalten.

Studierende, die einen Kombi-Master mit Lehramtsausrichtung studieren möchten, und einen Praktikumsplatz für ein Praxissemester bei der BiSEd beantragen möchten, müssen sich bis zum 31.03. bzw. 30.09. umgeschrieben haben (diese Studiengänge sind zulassungsfrei – wichtig ist hierbei, dass ggfls. eine vorläufige Bescheinigung über den bestandenen Bachelorabschluss rechtzeitig beim Prüfungsamt beantragt wird, damit die Umschreibung bis zu diesem Datum möglich ist).

Wichtig: Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können (Rückmeldezeitraum zum Sommersemester ca. Januar/ Februar, Rückmeldezeitraum für das Wintersemester ca. Juli/August)

Wenn bei der Umschreibung nur eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes über das Bestehen des Bachelorabschlusses eingereicht wird, kann die Umschreibung zwar schon bearbeitet werden, es ist jedoch das Bachelorzeugnis nach Erhalt in beglaubigter Kopie beim Studierendensekretariat nachzureichen (bis zur Rückmeldung zum folgenden Semester).