Anrechnung und Einstufung: Informationen für Prüfungsämter

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Begrifflichkeiten:

Mit der Änderung des Hochschulgesetzes 2014 und der Änderung der Rahmenprüfungsordnungen zum 1. Oktober 2015 wurden die Regelungen zur Anrechnung bzw. Anerkennung geändert. Auf den ersten Blick sehen die Änderungen sehr umfassend aus, aber auf den zweiten Blick hat sich nur der Begriff geändert: "Anrechnung" heißt jetzt "Anerkennung". Insofern spricht in einer Übergangsphase nichts dagegen, die Begriffe "Anrechnung" und "Anerkennung" synonym zu verwenden.


I. Einheitliche Abläufe

Die Abläufe von Anerkennungs- und Einstufungsverfahren (Einstufung in ein höheres Fachsemester) sind an der Universität Bielefeld einheitlich ausgestaltet. Ausführliche Informationen finden sich hier.

II. Antragsbearbeitung

Studierende geben ihre Antragsformulare im Prüfungsamt oder der beannten Stelle ab. Die Tabelle ist zusätzlich in elektronsicher Form einzureichen. Die Antragsformulare sowie eine Übersicht der Stellen, die die Anträge entgegennehmen, finden sich verlinkt auf den o.g. Seiten.

Die annehmende Stelle prüft die Unterlagen zumindest auf Vollständigkeit und es findet eine gewisse Vorprüfung statt. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, werden diese zurückgegeben. Je nach Absprache in der Fakultät wird bereits ein erster Vorschlag für die Anerkennung erstellt, also eine Zuordnung der anderweitig erbrachten Leistungen zu den Leistungen der Universität Bielefeld. Diese Zuordnung erfolgt ebenfalls in der Tabelle, die Studierende mit dem Antrag eingereicht haben pdf oder doc.

Sofern eine andere Stelle die inhaltliche Entscheidung trifft (s. Zuständigkeiten), werden der Antrag mit den Anlagen und das (ggf. vorausgefüllte) Tabellendokument in elektronischer Form weitergegeben.

Die ausgefüllte und unterschriebene Tabelle (beachte Unterschriftsberechtigung) mit den anerkennbaren Leistungen, der Einstufungs-Entscheidung und einer Begründung nicht-anerkannter Leistungen wird an das Prüfungsamt weitergeleitet (möglichst auch in elektronischer Form). Anschließend wird wie in den Abläufen beschrieben verfahren.

III. Einstufungsbescheid erstellen

Das Prüfungsamt erstellt, falls beantragt, auf Grundlage der Entscheidung über die Einstufung einen Einstufungsbescheid und händigt diesen dem Antragsteller aus. Ein Muster für den Einstufungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung und der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.

IV. Mitteilung der Anerkennungsentscheidung

  • für Studierende der Universität Bielefeld, die bereits an der Fakultät des Studiengangs, für den die Anerkennung beantragt wird, eingeschrieben sind:
    • Die Anerkennungsentscheidung wird durch den Eintrag der anerkannten Leistungen in die Prüfungsverwaltung dokumentiert, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.
    • Der Antragsteller wird per E-Mail (s. Muster) im Auftrag der Dekanin / des Dekans darüber informiert, dass die Entscheidung in der Prüfungsverwaltung (Transcript) dokumentiert wurde und erhält Hinweise zum Verfahren.
    • Auf Wunsch des Antragstellers wird ein Anerkennungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) durch das Prüfungsamt erstellt, in dem ggfs. begründet wird, warum nicht alle Leistungen wie beantragt anerkannt wurden. Ein Muster für den Anerkennungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung und der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
  • für Studierende der Universität Bielefeld, die noch nicht an der Fakultät des Studiengangs, für den die Anerkennung beantragt wird, eingeschrieben sind:
    • Dem Antragsteller wird per E-Mail (s. Muster) die Anerkennungsentscheidung in Form der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung (i.d.R. ohne Unterschrift) zugeschickt.
    • Für die Eintragung der Leistungen nach erfolgter Einschreibung in den gewünschten Studiengang muss der Antragsteller im Prüfungsamt vorstellig werden. Nunmehr erfolgt die Verbuchung, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.
    • Auf Wunsch des Antragstellers wird ein Anerkennungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) durch das Prüfungsamt erstellt, in dem ggfs. begründet wird, warum nicht alle Leistungen wie beantragt anerkannt wurden. Ein Muster für den Anerkennungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung UND der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
  • für Antragsteller, die nicht an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind:
    • Es wird durch das Prüfungsamt ein Anerkennungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung und Begründung) erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt. Ein Muster für den Anerkennungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung und der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
    • Nach erfolgter Einschreibung muss der Antragsteller im Prüfungsamt vorstellig werden, um die anerkannten Leistungen in das Transcript eingegeben zu lassen. Nunmehr erfolgt die Verbuchung, s. hierzu die Erläuterungen zur Verbuchung.

V. Erläuterungen zu Darstellung und Verbuchung

Die Anerkennung von Leistungen muss derart in der Prüfungsverwaltung und im Transcript dokumentiert sein, dass sie ein Abbild der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung ist. Deshalb steht die Leistungsart "Anrechnung" (bzw. Anerkennung" zur Verfügung, auf die nur das Prüfungsamt zugreifen kann und für Fälle der Anerkennung zur Verfügung steht.

1. Anerkennung einzelner Leistungen

Die Dokumentation der Anerkennung von Leistungen, die noch nicht in anderem Zusammenhang in der Prüfungsverwaltung verbucht wurden, erfolgt wie folgt:

  • "Leistungserfassung ohne Veranstaltungsbezug" auswählen
  • Leistungsname: Übernahme des "Modulelements/Moduls" aus der entsprechenden Spalte der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung.
  • Semester: Angabe des Semesters der Anrechnungsentscheidung
  • Im Regelfall: Zuordnung zu entsprechendem Modul oder Modulelement auswählen (s. Spalten "Modulkürzel" und "Modulelement/Modul" der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung); Ausnahme: Keine Zuordnung auswählen, wenn dies nicht erforderlich/möglich ist, insbesondere bei Verbuchung längerer Praktikumszeiten, Berufsausbildung oder LP anderer Hochschulen.
  • Art "Anrechnung" (bzw. "Anerkennung") wählen,
    • bei der Anerkennung von Studienleistungen die Art "Anrechnung (ohne Benotung)" (bzw. "Anerkennung" (ohne Benotung)),
    • bei der Anerkennung von ganzen Modulen oder Prüfungsleistungen Art "Anrechnung" (bzw. "Anerkennung" wählen.
  • Titel/Thema: Übernahme der Spalten "Bezeichnung der anzuerkennenden Leistung" und "Leistungsart" der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung. Sofern vorhanden, kann z.B. auch der Titel der Hausarbeit eingegeben werden.
  • Angabe im Zusatztext: Übernahme der Spalte "Hochschule/Einrichtung" der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung mit kurzer Erläuterung: "Die Leistung wurde an / bei / im Rahmen von ... erbracht."
  • Datum: Datum der Anerkennungsentscheidung (s. Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung)
  • Speichern

Wurde eine Leistung an der Universität Bielefeld in der Prüfungsverwaltung bereits verbucht und soll nunmehr für einen anderen Zusammenhang anerkannt werden, wird der ursprüngliche Datensatz wie folgt geändert:

  • Leistungsart (z.B. Klausur) wird in "Anrechnung" (bzw. "Anerkennung") geändert
  • Neue Zuordnung wird ausgewählt
  • Zusatztext: "Die Leistung (Klausur) (Anm: Übernahme der ursprünglichen Leistungsart soll erfolgen) wurde in anderem Zusammenhang an der Universität Bielefeld erbracht und anerkannnt."

Eine weitergehende Veränderung soll zur Vermeidung von "Klick"-Aufwand nicht erfolgen.

2. Anerkennung bei mehrfacher Verwendung von Modulen und Modulelementen

Was bedeutet das?

Die BPO - Studienmodell 2011 regelt in § 12 Abs. 7: "Sind in einem Bachelorstudiengang einzelne Module oder Modulelemente in den jeweiligen Curricula mehrfach vorgesehen, werden diese jeweils nur einmal absolviert. Bei der jeweiligen Notenberechnung wird die erzielte Note mehrfach verwendet. Es sind ersetzende Module oder Modulelemente im erforderlichen Umfang (LP) nach Wahl der oder des Studierenden aus den studierten Studiengangsvarianten zu absolvieren."

Das bedeutet:

  • Wird ein Modul mehrfach verwendet, muss zur Kompensation ein anderes Modul vollständig im entsprechenden Umfang abgeschlossen werden.
  • Wird eine Studienleistung mehrfach verwendet, muss zur Kompensation eine andere Studienleistung im entsprechenden Umfang erbracht werden.
  • Wird eine Modul(teil)prüfung mehrfach verwendet, muss zur Kompensation eine andere Modul(teil)prüfung im entsprechenden Umfang bestanden werden.

Wie erfolgt die Dokumentation und Verbuchung?

Zunächst wird ein neuer Eintrag erstellt, um die mehrfache Verwendung zu ermöglichen. In diesen Eintrag wird ein Zusatztext aufgenommen. Die Kompensationen (Modul oder Modulelement) werden unter "Weitere Leistungen" verbucht. Diese Einträge erhalten ebenfalls einen Zusatztext.

Im Einzelnen:

Bei der Kompensation ganzer Module: Buchung über die Funktion "Module buchen"

  • Auf der Detailansicht des Studierenden die Funktion "Module buchen (nur Studienmodell 2011)" auswählen. Hierdurch wird eine neue Modulüberschrift im Transcript erzeugt.
  • Auswahl des Studiengangs mit den entsprechenden FsB
  • Module dieser FsB anzeigen lassen
  • Das anzurechnende Modul auswählen
  • Die Note muss manuell ergänzt werden
  • Im Feld "Zusatztext" folgenden Hinweis zur Kompensation eingeben: Dieses Modul (Modulkürzel, z.B. 30-M2) ist in dieser Kombination der Studiengangsvarianten doppelt vorgesehen, aber nur einmal zu absolvieren. Bei der Notenberechnung wird - soweit vorhanden - die jeweils erzielte Note mehrfach verwendet. Zur Kompensation der Leistungspunkte ist ein ersetzendes Modul im erforderlichen Umfang (LP) aus den studierten Studiengangsvarianten zu absolvieren. Hierbei handelt es sich um das Modul (Modulkürzel z.B. 30-M26) im Bereich "Weitere Leistungen".
  • Speichern

"Zusatztext" für das ergänzende Modul unter „Weitere Leistungen“ (z.B. Modulkürzel 30-M26) Dieses Modul ist als Kompensation der Leistungspunkte für das Modul (Modulkürzel z.B. 30-M2) absolviert worden. Bei benoteten Modulen fließt die Note nicht in die Notenberechnung ein.

Bei der Kompensation von Modulelementen: Buchung über die Funktion "Leistung ohne Veranstaltungsbezug buchen"

  • "Leistungserfassung ohne Veranstaltungsbezug" auswählen. Hierdurch wird ein neuer Eintrag im Transcript erzeugt.
  • Alle Angaben müssen wie im Originaleintrag ergänzt werden.
  • Im Feld "Zusatztext" folgenden Hinweis zur Kompensation eingeben: Dieses Modulelement ist in dieser Kombination der Studiengangsvarianten in mehreren Modulen vorgesehen, aber nur einmal zu absolvieren. Bei der Notenberechnung wird die jeweils erzielte Note –soweit vorhanden - mehrfach verwendet. Zur Kompensation der Leistungspunkte ist ein ersetzendes Modulelement im erforderlichen Umfang (LP) aus den studierten Studiengangsvarianten zu absolvieren. Hierbei handelt es sich um das Modulelement (Bezeichnung Modulelement) im Bereich "Weitere Leistungen".
  • Speichern

"Zusatztext" für das ergänzende Modulelement unter "Weitere Leistungen": Dieses Modulelement ist als Kompensation der Leistungspunkte für das Modulelement (Bezeichnung Modulelement) absolviert worden. Bei benoteten Modulelementen fließt die Note nicht in die Notenberechnung ein.

3. Anerkennung ganzer Module aus anderen Studiengängen

Diese Verbuchungsart kommt zur Anwendung, wenn ein abgeschlossenes Modul aus einer anderen Studiengangsvariante oder aus einem anderen Studiengang angerechnet werden kann.

  • Auf der Detailansicht des Studierenden die Funktion "Module buchen (nur Studienmodell 2011)" auswählen
  • Auswahl des Studiengangs mit den entsprechenden FsB
  • Module dieser FsB anzeigen lassen
  • Die Note muss manuell ergänzt werden.
  • Im Feld "Zusatztext" folgenden Hinweis eingeben: Angerechnetes Modul [Modulkürzel, Bezeichnung und Hochschule] Beispiel: Angerechnetes Modul: 30-M13 Vergleichende Politikwissenschaft/Private Policy, Universität Bielefeld.
  • Speichern

VI. Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen

Eine Anerkennung anlässlich eines FsB-Wechsels erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anrechnungsverfahrens. Die Anerkennungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu.

VII. Dokumente und Vorlagen im Überblick

Die Dokumente sind alle ausgefüllt speicherbar, inklusive der von Ihnen eingegeben Daten. Sollten Sie das Dokument nicht mitsamt der Formulardaten speichern können, aktualisieren Sie bitte Ihren Adobe Reader auf die aktuellste Version oder verwenden Sie einen im Internet frei verfügbaren pdf-Drucker. Sollten dennoch Probleme bestehen, wenden Sie sich bitte an Bastian Simon.

  • Tabelle zum Antrag und zur Dokumentation der Entscheidung: pdf oder doc

Bei Fragen, Anregungen und Änderungsbedarfen steht Herr Bastian Simon (Justitiar, Dez. II) zur Verfügung.