Anerkennung Antragsformulare Sonstige
Antragsformulare
Antragstellung in diesen Fällen:
- Es wird eine Anerkennung für eine ältere Fassung der Fächerspezifischen Bestimmung beantragt.
- Es wird eine Anerkennung für einen Studiengang beantragt, der nicht zum Studienmodell 2011 gehört.
Anträge werden auf Basis dieser Dateien nur bearbeitet, wenn einer der beiden Ausnahmefälle vorliegt!
Der Anerkennungsantrag besteht aus dem
- fakultätsspezifischen Antragsformular, das unterschrieben werden muss und
- der ausgefüllten Tabelle (gesonderte Datei).
Beide Formulare sind ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle abzugeben, die Tabelle bitte zusätzlich elektronisch einreichen (bitte unten stehende technische Hinweise beachten).
Wichtige technische Hinweise zur Bearbeitung der Dokumente: Die Dokumente sind alle ausgefüllt speicherbar, inklusive der von Ihnen eingegeben Daten. Sollten Sie das Dokument nicht mitsamt der Formulardaten speichern können, aktualisieren Sie bitte Ihren Adobe Reader auf die aktuellste Version oder verwenden Sie einen im Internet frei verfügbaren pdf-Drucker. Verwenden Sie soweit irgend möglich MS-Word für die Bearbeitung der Tabelle, da die Nutzung von OpenOffice zu technischen Problemen führen kann. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Antrag nur dann zügig bearbeitet werden kann, wenn die Dateien bearbeitet werden können. Sollten dennoch Probleme bestehen, wenden Sie sich bitte an Bastian Simon.
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen Zeit benötigt. Planen Sie diese insbesondere dann ein, wenn Sie die Entscheidung zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen (z.B. Einstufungsentscheidung für eine Bewerbung). Die Prüfungsordnung sieht vor:
"Entscheidungen werden in der Regel innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Eingang des Antrags, getroffen."
Im Regelfall wird die Bearbeitung schneller gehen, es können aber ganz unterschiedliche Konstellationen vorliegen, bei denen die Bearbeitungsfrist ausgenutzt wird. In besonderes gelagerten Fällen kann die Frist auch überschritten werden. In jedem Fall sollten mindestens drei Wochen Bearbeitungszeit eingeplant werden.
Anlaufstellen Anerkennung
Hier geht es zur Liste der Anlaufstellen für Anerkennungen. Bitte reichen Sie Sie die Unterlagen bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
Sofern Sie Anregungen zu dieser Informationsseite haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Bastian Simon (Justitiar, Dez. Studium und Lehre).