Anrechnungsformulare

Aus BIS Wiki

Antragsformulare

Auf dieser Seite wird die konkrete Antragstellung für Anerkennungen dargestellt; zu den umfassenden Informationsseiten

Hinweis: Eine Einstufung entspricht NICHT einer Zulassung zu einem Studiengang. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester des Studierendensekretariats.


Antragstellung im Studienmodell 2011 - neueste Fächerspezifischen Bestimmungen:

  1. Wählen Sie die Studiengangsvariante aus, für die Sie die Anerkennung von Leistungen beantragen möchten.
  2. Wählen Sie ein Modul aus der Modulliste des Studiengangs aus. Lesen Sie die Kompetenzbeschreibung und überlegen Sie, ob Sie passend zur Kompetenzbeschreibung Leistungen erbracht haben.
  3. Wählen Sie „Leistung für ausgewähltes Modul eingeben“.
  4. Tragen Sie die Leistung (d.h. eine einzelne Leistung oder ein absolviertes Modul) ein, die Sie anerkannt haben wollen.
  5. Speichern Sie Ihre Eingabe.
  6. Erfassen Sie eine weitere Leistung oder wählen Sie ein weiteres Modul aus der Modulliste des Studiengangs.
  7. Schließen Sie die Antragerstellung ab (oben rechts)
  8. Füllen Sie die Angaben aus und wählen Sie ggf. die Option „Einstufung beantragen“.
  9. Klicken Sie auf „Anerkennung abschicken“
  10. Speichern Sie die sich öffnende Datei ab, drucken Sie diese aus.
  11. Schließen Sie die Datei und folgen den weiteren Hinweisen zur Abgabe des Antrags

Die Antragstellung erfolgt über die:

Online-Eingabehilfe


Andere Antragstellung in diesen Fällen:

  1. Es wird eine Anerkennung für eine ältere Fassung der Fächerspezifischen Bestimmung beantragt.
  2. Es wird eine Anerkennung für einen Studiengang beantragt, der nicht zum Studienmodell 2011 gehört. Im Zweifelsfall starten Sie Ihre Antragsbearbeitung nach dem o.g. „Regelfall“. Sollte der Studiengang nicht zum Studienmodell 2011 gehören, werden Sie automatisch zurückgeführt.

Die Formulare für Antragstellung in diesen anderen Fällen finden sich hier


Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen Zeit benötigt. Planen Sie diese insbesondere dann ein, wenn Sie die Entscheidung zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen (z.B. Einstufungsentscheidung für eine Bewerbung). Die Prüfungsordnung sieht vor:

"Entscheidungen werden in der Regel innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Eingang des Antrags, getroffen."

Im Regelfall wird die Bearbeitung schneller gehen, es können aber ganz unterschiedliche Konstellationen vorliegen, bei denen die Bearbeitungsfrist ausgenutzt wird. In besonderes gelagerten Fällen kann die Frist auch überschritten werden. In jedem Fall sollten mindestens drei Wochen Bearbeitungszeit eingeplant werden.


Anlaufstellen Anerkennung

Hier geht es zur Liste der Anlaufstellen für Anerkennungen. Bitte reichen Sie Sie die Unterlagen bei der für Sie zuständigen Stelle ein.


Sofern Sie Anregungen zu dieser Informationsseite haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Bastian Simon (Justitiar, Dez. Studium und Lehre).