Hochschulstatistikgesetz

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Neue Merkmale für die Hochschulstatistik

Mit der Änderung des Hochschulstatistikgesetzes im Jahr 2016 ist die Universität Bielefeld verpflichtet, für einen Abschluss des Studiums mehr Angaben als bisher zu Studienabschlüssen zu erfassen und zu melden. Zu den Studienabschlüssen zählen auch Promotionsstudiengänge.


Gesetzliche Regelung

Aus § 4 Hochschulstatistikgesetz ergibt sich u.a. die Anforderung, für Studienabschlüsse ab dem Sommersemester 2017 folgende Merkmale zu erfassen:

10. Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte (ECTS: Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen);
11. Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte auf Grund außerhalb der Hochschule erworbener beruflicher Qualifikationen;
12. Anzahl der im Ausland erworbenen ECTS-Punkte, die an der jeweiligen Hochschule in Deutschland für den Studiengang anerkannt werden;
13. für studienbezogene Auslandsaufenthalte jeweils Art des Aufenthalts; Dauer des Aufenthalts in Monaten; Staat des Aufenthalts sowie Art des Mobilitätsprogramms.


Erfassung durch das Prüfungsamt

Die erforderlichen Angaben nach dem Hochschulstatistikgesetz werden durch die jeweils zuständigen Prüfungsämter erfasst.

Ziffer 10 meint die ECTS-Punkte (LP), die ein Studiengang nach der Prüfungsordnung (z.B. Bachelorstudiengang i.d.R. 180 LP) hat. Dieses studiengangsspezifische Merkmal muss nicht individuell erfasst werden, sondern ergibt sich aus Prüfungsordnung und FsB.


Die Angaben zu den Ziffern 11. bis 13. werden an der Universität Bielefeld derart umgesetzt, dass zwingend ein entsprechender Eintrag im Transcript der Studierenden Voraussetzung dafür ist, dass eine Erfassung erfolgt.

Verfahrensabläufe - ECTS-Punkte

Die maßgeblichen ECTS-Punkte nach den Ziffern 11. und 12. werden von dem jeweiligen Prüfungsamt im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung erfasst:

  • Bei einem Mehr-Fach-Studiengang (Kombi-Bachelor oder Master of Education) werden für jedes Fach / jede Studiengangsvariante isoliert und gesondert durch jedes beteiligte Prüfungsamt die maßgeblichen ECTS-Punkte ermittelt.
  • Bei einem 1-Fach-Studiengang (1-Fach-Bachelor oder fachwissenschaftlicher Master) werden für diesen gesamt die maßgeblichen ECTS-Punkte durch das zuständige Prüfungsamt ermittelt.

Die ermittelten Angaben werden jeweils vom abschlussausstellenden Prüfungsamt in der uniinternen Meldedatei (Excel Tabelle) erfasst. Bei Mehr-Fach-Studiengängen meldet das Nebenfach / melden die Nebenfächer dem abschlussausstellenden Prüfungsamt die ermittelten ECTS Punkte mit der Meldung des Abschlusses.

Ermittlung der ECTS-Punkte

Ermittlung der ECTS-Punkte für Merkmale nach Ziffern 11. und 12.:

  • Ausgangspunkt ist immer ein Eintrag im Transcript.
  • Gezählt werden Einträge, bei denen eine berufliche Qualifikation (Ziffer 11) anerkannt wurde und bei denen die Leistung im Ausland (Ziffer 12) erbracht wurde. Die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation aus dem Ausland wird nur einmal als Auslandsleistung (Ziffer 12) erfasst.
  • Maßgeblich sind einzelne Verbuchungen mit der Leistungsart „Anerkennung“ (s. hierzu Anerkennung einzelner Leistungen. Gezählt wird der einschlägige Eintrag ausschließlich mit der LP-Zahl für diesen isolierten Eintrag. Es erfolgt keine LP-Addition mit anderen Einträgen innerhalb des Moduls! Je nach Modulkonstruktion hat ein einzelner Eintrag 0 LP oder z.B. 10 LP.
  • Beispiel Modul Analysis (24-B-AN): Wurde die Prüfung zu Analysis I im Ausland erbracht und anerkannt werden 2 LP erfasst. Wurde die Prüfung Analysis II im Ausland erbracht und anerkannt werden 5 LP erfasst.
  • Beispiel Modul Linguistik Basis 1 (23-LIN-BaLin2): Wurde die benotete Klausur im Ausland erbracht und anerkannt, wird 1 LP erfasst. Wird eine unbenotete Klausur im Ausland erbracht und anerkannt, werden 0 LP erfasst.
  • Maßgeblich sind ebenfalls gesamte Module, die anerkannt wurden (d.h. leer eingefrorene ohne einzelne Einträge über die Funktion „Module buchen“, s. hierzu Anerkennung ganzer Module). Die gesamte LP Zahl des Moduls wird gezählt.
  • Da die Herkunft der anerkannten Leistungen stets im Freitextfeld notiert sein soll (s. jeweils links zuvor), sollten alle Angaben im Transcript vorhanden sein, um die Erfassung vorzunehmen.

Zur Hilfestellung enthält die BA/MA Prüfungsverwaltung eine Ansicht aus der sich alle einzelnen Einträge mit der Leistungsart „Anerkennung“ und alle „leer“ eingefrorener Module ergeben.

Studienbezogenen Auslandsaufenthalte

Studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Ziffer 13) werden von Studierenden mit dem Zeugnisantrag erfragt, der Zeugnisantrag wird entsprechend erweitert.

Anders als bei der Ermittlung der ECTS-Punkte werden die Angaben zum Auslandsaufenthalt bei Mehr-Fach-Studiengängen nicht fachspezifisch erfasst, sondern immer bezogen auf den gesamten Studiengang. Die Angaben werden durch das abschlussausstellende Prüfungsamt im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung in die uniinternen Meldedatei (Excel Tabelle) eingetragen.

Beispiel: Ein Studierender gibt im Zeugnisantrag an, dass er einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt für das Bachelor-Nebenfach (60 LP) absolviert hat, da ihm entsprechende Leistungen aus dem Ausland anerkannt wurden. Durch das Prüfungsamt des Kernfaches, das den Abschluss ausstellt, werden die Angaben zum studienbezogenen Auslandsaufenthalt in die in die uniinternen Meldedatei (Excel Tabelle) eingetragen. Sollte das Kernfach Prüfungsamt Bedenken gegen die Angaben des Studierenden haben, nimmt es Kontakt mit dem Nebenfach Prüfungsamt auf.