KurzUrlDomaenen
Kurz-URL Dienst - Liste aller zugelassenen Domains
Bei der Anlage und Bearbeitung von Kurz-URLs werden die Zieladressen gegen die hier konfigurierte Liste von zugelassenen Domänen geprüft. Auf diese Weise wird gesteuert, auf welche Webseiten die Kurz-URLs grundsätzlich verweisen können. Hier reicht es ein Suffix einer zugelassenen Domäne einzutragen. Beispiel:
Der Eintrag von uni-bielefeld.de lässt Domänen wie www.uni-bielefeld.de, blogs.uni-bielefeld.de, techfak.uni-bielefeld.de, etc zu. Hingegen würde der Eintrag www.uni-bielefeld.de nur genau diese Domäne und hypothetische Subdomänen wie 'x.www.uni-bielefeld.de zulassen.
Hinweis: Hier darf nie die Domäne des Kurz-URL-Dienstes selbst eingetragen werden, da es sonst möglich wäre Kurz-URLs anzulegen, die wieder auf sich selbst verweisen, und Schleifen in unserem System verursachen könnten.
Standardkonfiguration
So lange keine explizite Konfiguration vorgenommen wird, ist uni-bielefeld.de implizit als einziger zugelassener Domänenbereich wirksam. Dies wird in der Seite angezeigt, so lange keine spezifische Konfiguration vorhanden ist.
Hinzufügen von weiteren Domänen
Wenn weitere Domänen zugelassen werden sollen, so muss immer auch uni-bielefeld.de explizit zugelassen werden, bzw. eine Liste von speziellen Domänen darunter, damit solche Kurz-URLs weiterhin möglich sind.
Wie erreiche ich diese Seite
Diese Seite ist nur für Personen mit administrativen Rechten zugänglich. Sie wird auf der Startseite des Kurz-URL Dienstes verlinkt.