PersEditPersonLoeschung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn bei der zu löschenden Person nur (noch) ein einziger Kontaktdatensatz vorhanden ist, so kann die Person nun komplett gelöscht werden. Allerdings sollte diese Option nur dann gewählt werden, wenn die Löschung nicht ein dieser beiden Gründe hat: | Wenn bei der zu löschenden Person nur (noch) ein einziger Kontaktdatensatz vorhanden ist, so kann die Person nun komplett gelöscht werden. Allerdings sollte diese Option nur dann gewählt werden, wenn die Löschung nicht ein dieser beiden Gründe hat: | ||
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* Die Person ist '''in eine andere Einrichtung gewechselt''': Falls die Person die Hochschule nicht verlässt, sondern nur innerhalb des Hauses wechselt, sollte sie nicht gelöscht werden, da auf diese Weise z. B. das BIS Login verloren ginge und die Person so unter Umständen nicht mehr arbeitsfähig ist. Wenn Sie wissen, in welchen Bereich die Person wechselt, so nutzen Sie statt der Löschung die [[persEditPersonUeberstellung|Funktion zur Überstellung]]. | * Die Person ist '''in eine andere Einrichtung gewechselt''': Falls die Person die Hochschule nicht verlässt, sondern nur innerhalb des Hauses wechselt, sollte sie nicht gelöscht werden, da auf diese Weise z. B. das BIS Login verloren ginge und die Person so unter Umständen nicht mehr arbeitsfähig ist. Wenn Sie wissen, in welchen Bereich die Person wechselt, so nutzen Sie statt der Löschung die [[persEditPersonUeberstellung|Funktion zur Überstellung]]. | ||
* Die Person '''war doppelt eingetragen''': Wenn der Grund für die Löschung die Erkenntnis ist, dass diese Person bereits im PEVZ existierte und der überzählige Eintrag entfernt werden soll, so ist es die bessere Lösung die beiden Einträge zu verschmelzen. Dazu wird ein Schalter angeboten, der direkt in die Seite zur [[persEditPersonDoppler|Bereinigung von Mehrfacheinträgen]] führt. | * Die Person '''war doppelt eingetragen''': Wenn der Grund für die Löschung die Erkenntnis ist, dass diese Person bereits im PEVZ existierte und der überzählige Eintrag entfernt werden soll, so ist es die bessere Lösung die beiden Einträge zu verschmelzen. Dazu wird ein Schalter angeboten, der direkt in die Seite zur [[persEditPersonDoppler|Bereinigung von Mehrfacheinträgen]] führt. Durch die Verschmelzung der beiden Einträge ist sichergestellt, dass alle verknüpften Daten wie z. B. Lehrveranstaltungen im eKVV der Person auch weiterhin zugeordnet sind. | ||
Die endgültige Löschung einer Person sollte nur dann vorgenommen werden, wenn die Person die Hochschule verlassen hat und / oder keine Aufgabe mehr als MitarbeiterIn hat. | |||
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Version vom 3. März 2017, 14:32 Uhr
Löschung einer Person bzw. eines Kontaktdatensatzes
Auf dieser Seite können Sie eine Person aus dem PEVZ löschen bzw. einzelne Kontaktdatensätze. Sie erreichen diese Funktion über die Personendetailseite.
Löschen eines Kontaktdatensatzes
Endgültig Löschen oder Überstellen?
Wenn bei der zu löschenden Person nur (noch) ein einziger Kontaktdatensatz vorhanden ist, so kann die Person nun komplett gelöscht werden. Allerdings sollte diese Option nur dann gewählt werden, wenn die Löschung nicht ein dieser beiden Gründe hat:
- Die Person ist in eine andere Einrichtung gewechselt: Falls die Person die Hochschule nicht verlässt, sondern nur innerhalb des Hauses wechselt, sollte sie nicht gelöscht werden, da auf diese Weise z. B. das BIS Login verloren ginge und die Person so unter Umständen nicht mehr arbeitsfähig ist. Wenn Sie wissen, in welchen Bereich die Person wechselt, so nutzen Sie statt der Löschung die Funktion zur Überstellung.
- Die Person war doppelt eingetragen: Wenn der Grund für die Löschung die Erkenntnis ist, dass diese Person bereits im PEVZ existierte und der überzählige Eintrag entfernt werden soll, so ist es die bessere Lösung die beiden Einträge zu verschmelzen. Dazu wird ein Schalter angeboten, der direkt in die Seite zur Bereinigung von Mehrfacheinträgen führt. Durch die Verschmelzung der beiden Einträge ist sichergestellt, dass alle verknüpften Daten wie z. B. Lehrveranstaltungen im eKVV der Person auch weiterhin zugeordnet sind.
Die endgültige Löschung einer Person sollte nur dann vorgenommen werden, wenn die Person die Hochschule verlassen hat und / oder keine Aufgabe mehr als MitarbeiterIn hat.