Zugang zum BIS: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Übrigens:''' Falls Sie bereits einen Zugang zum BIS haben (z. B. als Lehrende), erhalten Sie für die weitergehenden Rechte keinen neuen Zugang sondern nutzen einfach Ihren bisherigen Zugang, den wir dann mit zusätzlichen Rechten ausstatten.
'''Übrigens:''' Falls Sie bereits einen Zugang zum BIS haben (z. B. als Lehrende), erhalten Sie für die weitergehenden Rechte keinen neuen Zugang sondern nutzen einfach Ihren bisherigen Zugang, den wir dann mit zusätzlichen Rechten ausstatten.
=== 4.1 Personen- und Einrichtungsverzeichnis ===
=== Personen- und Einrichtungsverzeichnis ===
Bearbeitungsrechte im Personen- und Einrichtungsverzeichnis für komplette Einrichtungen:
Bearbeitungsrechte im Personen- und Einrichtungsverzeichnis für komplette Einrichtungen:
:[[File:Antrag auf Zugang zum PEVz.pdf|Antrag auf Zugang zum PEVZ]]
:[[File:Antrag auf Zugang zum PEVz.pdf|Antrag auf Zugang zum PEVZ]]

Version vom 22. November 2018, 11:51 Uhr

Auf dieser Seite wird beschrieben, wie Sie Zugang zu den BIS Anwendungen erhalten.

Studierende

Studierende erhalten unmittelbar mit der Immatrikulation Zugriff auf das eKVV, die BA/MA Prüfungsverwaltung, die Lernräume und alle weiteren BIS Dienste. Lesen Sie hier mehr zum

Zugang zum BIS für Studierende.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wenn Sie als MitarbeiterIn in einer unserer Anwendungen arbeiten möchten, richten wir Ihnen einen BIS-Zugang ein. Lesen Sie hier mehr zum

Zugang zum BIS für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Externe und Gäste

Wenn Sie als Externe/r eine unserer Anwendungen nutzen möchten, so benötigen Sie einen BITS-Account. Dieses wird von unterschiedlichen Personen eingerichtet, normalerweise sollten Ihnen die entsprechenden Ansprechpersonen bekannt sein. Lesen Sie hier mehr zum

Zugang zum BIS für Externe.

Weitergehende Rechte für Prüfungsämter, eKVV Verantwortliche, Moderatoren der Mailverteiler etc.

Für alle BIS Anwendungen gibt es Benutzerrollen, die weitergehende Rechte zur Pflege der jeweiligen Inhalte ermöglichen. Wenn Sie eines dieser weitergehenden Rechte benötigen, muss dies von Ihrer Fakultät/Einrichtung aus Datenschutzgründen beantragt werden.

Sie finden hier eine Liste von Antragsformularen. Suchen Sie sich bitte das entsprechende Formular aus, machen Sie einen Ausdruck und lassen Sie es ausgefüllt und von der Leitung der Fakultät/Einrichtung unterschrieben dem BIS zukommen. So bald wir Ihren Antrag erhalten haben, richten wir Ihren Zugang ein und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Übrigens: Falls Sie bereits einen Zugang zum BIS haben (z. B. als Lehrende), erhalten Sie für die weitergehenden Rechte keinen neuen Zugang sondern nutzen einfach Ihren bisherigen Zugang, den wir dann mit zusätzlichen Rechten ausstatten.

Personen- und Einrichtungsverzeichnis

Bearbeitungsrechte im Personen- und Einrichtungsverzeichnis für komplette Einrichtungen:

Antrag auf Zugang zum PEVZ

eKVV

eKVV Eingaberechte für komplette Fakultäten und/oder Studiengänge:

Antrag auf erweiterte eKVV Bearbeitungsrechte

Moderation der eKVV E-Mailverteiler für alle Studierenden einer Fakultät oder eines Studiengangs:

Datei:Antrag auf Moderation der Mailverteiler.pdf
Diesen Antrag müssen Sie verwenden, wenn Sie den Verteiler aller Studierenden einer Einrichtung, aller Studierenden eines Studiengangs oder aller Studierenden einer Gruppe von Studiengängen moderieren wollen. Bitte beachten Sie, dass pro Verteiler nur ein oder zwei ModeratorInnen eingesetzt werden sollten.

eKVV Belegungsmanagement:

Antrag auf Zugang zu eKVV Belegmanagerrechten
Dieser Antrag muss für Personen gestellt werden, die in einer Fakultät mit zentralen Platzvergabeverfahren beauftragt sind. Durch die Belegmanagerrechte erhalten Personen den Zugriff auf die Anmeldelisten aller Veranstaltungen der Fakultät und können Plätze zuweisen
Für einzelne Lehrende muss dieser Antrag nicht gestellt werden, da Lehrende direkt Zugriff auf ihre jeweiligen Teilnehmerlisten haben

eKVV Raumvergaberechte (zentral und dezentral):

Hinweis: Dieser Antrag ist nur für Fakultäten relevant, die in der eKVV Raumliste eigene Räume haben! Dies sind z. Z. nur sehr wenige. Zur reinen Beantragung von Räumen für Lehrveranstaltungen muss dieser Antrag nicht gestellt werden, dazu reicht der Antrag auf eKVV Eingaberechte (siehe oben).
Antrag auf Zugang zur eKVV Raumvergabe

BA/MA Prüfungsverwaltung

Zugang für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prüfungsämtern:

Antrag auf Rechte zu Prüfungsverwaltung

BIS Blogs

Einführung in die BIS Blogs