Zugang zum BIS: Unterschied zwischen den Versionen
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:Für einzelne Lehrende muss dieser Antrag nicht gestellt werden, da Lehrende direkt Zugriff auf ihre jeweiligen Teilnehmerlisten haben | :Für einzelne Lehrende muss dieser Antrag nicht gestellt werden, da Lehrende direkt Zugriff auf ihre jeweiligen Teilnehmerlisten haben |
Version vom 18. Februar 2020, 12:41 Uhr
Auf dieser Seite wird beschrieben, wie Sie Zugang zu den BIS Anwendungen erhalten.
Studierende
Studierende erhalten unmittelbar mit der Immatrikulation Zugriff auf das eKVV, die BA/MA Prüfungsverwaltung, die Lernräume und alle weiteren BIS Dienste. Lesen Sie hier mehr zum
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wenn Sie als MitarbeiterIn in einer unserer Anwendungen arbeiten möchten, benötigen Sie einen BIS-Zugang. Lesen Sie hier mehr zum
Externe und Gäste
Wenn Sie als Externe/r eine unserer Anwendungen nutzen möchten, so benötigen Sie einen BITS-Account. Dieses wird von unterschiedlichen Personen eingerichtet, normalerweise sollten Ihnen die entsprechenden Ansprechpersonen bekannt sein. Lesen Sie hier mehr zum
Weitergehende Rechte für Prüfungsämter, eKVV Verantwortliche, Moderatoren der Mailverteiler etc.
Für alle BIS Anwendungen gibt es Benutzerrollen, die weitergehende Rechte zur Pflege der jeweiligen Inhalte ermöglichen. Wenn Sie eines dieser weitergehenden Rechte benötigen, muss dies von Ihrer Fakultät/Einrichtung beantragt werden.
Sie finden hier eine Liste von Antragsformularen. Suchen Sie sich bitte das entsprechende Formular aus, machen Sie einen Ausdruck und lassen Sie es uns ausgefüllt und von der Leitung der Fakultät/Einrichtung unterschrieben zukommen.
Sie können Ihren Antrag per Hauspost schicken oder persönlich abgeben, Adressat sollte das Sekretariat des Rechenzentrums BITS sein (in Raum V0-207). So bald wir Ihren Antrag erhalten haben, richten wir Ihren Zugang ein und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Übrigens: Falls Sie bereits einen Zugang zum BIS haben (z. B. als Lehrende), erhalten Sie für die weitergehenden Rechte keinen neuen Zugang sondern nutzen einfach Ihren bisherigen Zugang, den wir dann mit zusätzlichen Rechten ausstatten.
Personen- und Einrichtungsverzeichnis
Bearbeitungsrechte im Personen- und Einrichtungsverzeichnis für komplette Einrichtungen:
eKVV
eKVV Eingaberechte für komplette Fakultäten und/oder Studiengänge:
Moderation der eKVV E-Mailverteiler für alle Studierenden einer Fakultät oder eines Studiengangs:
- Antrag auf Rechte zur Mailverteilermoderation
- Diesen Antrag müssen Sie verwenden, wenn Sie den Verteiler aller Studierenden einer Einrichtung, aller Studierenden eines Studiengangs oder aller Studierenden einer Gruppe von Studiengängen moderieren wollen. Bitte beachten Sie, dass pro Verteiler nur ein oder zwei ModeratorInnen eingesetzt werden sollten.
eKVV Belegungsmanagement:
- Antrag auf Zugang zum eKVV Belegmanagement
- Dieser Antrag muss für Personen gestellt werden, die in einer Fakultät mit zentralen Platzvergabeverfahren beauftragt sind. Durch die Belegmanagerrechte erhalten Personen den Zugriff auf die Anmeldelisten aller Veranstaltungen der Fakultät und können Plätze zuweisen
- Für einzelne Lehrende muss dieser Antrag nicht gestellt werden, da Lehrende direkt Zugriff auf ihre jeweiligen Teilnehmerlisten haben
eKVV Raumvergaberechte (zentral und dezentral):
- Hinweis: Dieser Antrag ist nur für Fakultäten relevant, die in der eKVV Raumliste eigene Räume haben! Dies sind z. Z. nur sehr wenige. Zur reinen Beantragung von Räumen für Lehrveranstaltungen muss dieser Antrag nicht gestellt werden, dazu reicht der Antrag auf eKVV Eingaberechte (siehe oben).
- Antrag auf Zugang zur eKVV Raumvergabe
BIS Prüfungsverwaltung
Zugang für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prüfungsämtern: