Abschließen von Akten (z.d.A. verfügen) in DMS/eAkte: Unterschied zwischen den Versionen
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|Bei der elektronischen Aktenführung geschieht das Schließen von Vorgängen über das Setzen eines Attributes (Metadatenfeld), das mit [[Zu den Akten-Verfügung| | |Bei der elektronischen Aktenführung geschieht das Schließen von Vorgängen über das Setzen eines Attributes ([[Metadaten|Metadatenfeld]]), das mit '''[[Zu den Akten-Verfügung|zdA-verfügt]]''' ("zu den Akten") benannt ist. | ||
In der Regel dürfen nur [[Vorgangseigner*in|Vorgangseigner*innen]] einen Vorgang schließen und damit „zu den Akten verfügen“. | In der Regel dürfen nur [[Vorgangseigner*in|Vorgangseigner*innen]] einen Vorgang schließen und damit „zu den Akten verfügen“. |