Akteneigner*in: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DMS/eAkte-Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Änderungen von Hmartin (Diskussion) wurden auf die letzte Version von Dhasani zurückgesetzt)
Markierung: Zurücksetzung
Zeile 1: Zeile 1:
[[category:Glossar|Vorgangseigner*in]]
[[category:Glossar|Akteneigner*in]]
{{AnleitungAbsatz|Der/die Akteneigner*in ist die Person, die die Akte federführend  verwaltet. Der/die Akteneigner*in erhält weitgehende Rechte auf die Akte (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte). <br>
{{AnleitungAbsatz|Der/die Akteneigner*in ist die Person, die die Akte federführend  verwaltet. Der/die Akteneigner*in erhält weitgehende Rechte auf die Akte (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte). <br>
Der/die Akteneigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der die Akte angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt der Akte zu achten. Zu jeder Akte gehört immer Der/die Akteneigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.}}
Der/die Akteneigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der die Akte angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt der Akte zu achten. Zu jeder Akte gehört immer Der/die Akteneigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.}}
<br>
<br>

Version vom 12. Januar 2023, 12:45 Uhr

Der/die Akteneigner*in ist die Person, die die Akte federführend verwaltet. Der/die Akteneigner*in erhält weitgehende Rechte auf die Akte (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte).
Der/die Akteneigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der die Akte angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt der Akte zu achten. Zu jeder Akte gehört immer Der/die Akteneigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.