Prozesseigentümer*in: Unterschied zwischen den Versionen
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{{AnleitungAbsatz|Die Rolle | {{AnleitungAbsatz|<onlyinclude>Die Rolle "Prozesseigentümer*in" ist organisationseinheitsübergreifend für die Prozesse ihres/seines Prozessbereichs verantwortlich. <noinclude><br></noinclude> | ||
Die/der Prozesseigentümer*in hat eine fachliche Weisungsbefugnis bzgl. der definitionsgemäßen Durchführung der Geschäftsprozesse gegenüber allen am Prozess beteiligten Beschäftigten, einschließlich der jeweiligen Linienverantwortlichen | Die/der Prozesseigentümer*in hat eine fachliche Weisungsbefugnis bzgl. der definitionsgemäßen Durchführung der Geschäftsprozesse gegenüber allen am Prozess beteiligten Beschäftigten, einschließlich der jeweiligen Linienverantwortlichen.</onlyinclude>}} | ||
}} | {{Verweis|Weitere Informationen finden Sie im [https://www.uni-bielefeld.de/intern/dezernate/dezernat-dt-p/dokumente/Handbuch-Prozessorganisation.pdf Handbuch Prozessorganisation].}} | ||
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Aktuelle Version vom 21. April 2023, 12:18 Uhr