Prozessverantwortliche*r: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DMS/eAkte-Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[category:Glossar|Prozessverantwortliche*r]]
[[category:Glossar|Prozessverantwortliche*r]]
{{AnleitungAbsatz|Eine oder auch mehrere prozessverantwortliche Personen sind einer/einem Prozesseigentümer*in zugeordnet. Die Aufgabe von Prozessverantwortlichen besteht in der Definition, Steuerung und Weiterentwicklung der Prozesse, für die sie verantwortlich sind, gemäß den Zielen und Vorgaben der Prozesseigentümerin oder des Prozesseigentümers und in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten. Diese haben die fachliche Weisungsbefugnis bezüglich der definitionsgemäßen Durchführung des Geschäftsprozesses (z.B. Freigabe von Zugriffsrechten in der eAkte).}}
{{AnleitungAbsatz|<onlyinclude>Eine oder auch mehrere prozessverantwortliche Personen sind einer/einem <includeonly>Prozesseigentümer*in</includeonly><noinclude>[[Prozesseigentümer*in]]</noinclude> zugeordnet. Die Aufgabe von Prozessverantwortlichen besteht in der Definition, Steuerung und Weiterentwicklung der Prozesse, für die sie verantwortlich sind, gemäß den Zielen und Vorgaben der Prozesseigentümerin oder des Prozesseigentümers und in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten. Diese haben die fachliche Weisungsbefugnis bezüglich der definitionsgemäßen Durchführung des Geschäftsprozesses (z.B. Freigabe von Zugriffsrechten in der eAkte).</onlyinclude>}}
{{Verweis|Weitere Informationen finden Sie im [https://www.uni-bielefeld.de/intern/dezernate/dezernat-dt-p/dokumente/Handbuch-Prozessorganisation.pdf Handbuch Prozessorganisation].}}
{{Verweis|Weitere Informationen finden Sie im [https://www.uni-bielefeld.de/intern/dezernate/dezernat-dt-p/dokumente/Handbuch-Prozessorganisation.pdf Handbuch Prozessorganisation].}}
<br>
<br>

Aktuelle Version vom 21. April 2023, 12:20 Uhr

Eine oder auch mehrere prozessverantwortliche Personen sind einer/einem Prozesseigentümer*in zugeordnet. Die Aufgabe von Prozessverantwortlichen besteht in der Definition, Steuerung und Weiterentwicklung der Prozesse, für die sie verantwortlich sind, gemäß den Zielen und Vorgaben der Prozesseigentümerin oder des Prozesseigentümers und in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten. Diese haben die fachliche Weisungsbefugnis bezüglich der definitionsgemäßen Durchführung des Geschäftsprozesses (z.B. Freigabe von Zugriffsrechten in der eAkte).

"Ein grüner Pfeil nach rechts."

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Prozessorganisation.